Unterhaltsvorschuss: Darf dem Vater Umzug verboten werden?
Hallo
Mein Partner und ich haben schon lange im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Daher hab ich mich entschlossen die Frage hier mal zu stellen.
Erstmal zur Situation.
Mein Freund und ich führen seit einem Jahr eine Fernbeziehung. Es sind zwar "nur" 120km, aber auf Dauer auch sehr anstrengend. Mit seiner Ex-Frau hat er 2 gemeinsame Kinder, die er jedes zweite Wochenende auch bei sich hat. Da er den Unterhalt nicht komplett leisten kann bekommt seine Ex-Frau Unterhaltsvorschuss. Da ich Berufsbegleitend eine Meisterausbildung mache und deshalb jeden Freitag und Samstag Schule habe, möchte mein Freund zu mir ziehen. Mit seiner Ex-Frau komme ich gut klar und auch zu den Kindern habe ich ein gutes Verhältnis. Die beiden haben sich damals im guten getrennt und kommen immer noch sehr gut miteinander klar. Ich suche aktuell ein Haus in das wir gemeinsam einziehen wollten. Wir haben auch eingeplant das die Kinder eigene Zimmer bekommen, um weiterhin jedes zweite Wochenende ihren Vater sehen zu können. Seine Ex-Frau kennt unsere Pläne und freute sich sogar für uns das wir den Schritt gehen wollen.
Jetzt hat mein Freund allerdings Post vom Jugendamt bekommen das er erst in eine andere Stadt umziehen darf, wenn die jüngste 18 Jahre alt ist. 8 Jahre lang noch eine Fernbeziehung zu führen können wir uns nicht vorstellen. Das ich zu ihm ziehe ist auch keine Option, da ich einen super Job im öffentlichen Dienst habe und auch schon eine Vorgesetzenstelle zugesichert bekommen habe, sobald ich meinen Meister bestanden habe. Er ist Elektromonteur und hätte keine Probleme bei mir einen neuen Job zu finden.
Darf das Jugendamt vorschreiben das er nicht umziehen darf? Oder ist der Umzug trotz Unterhaltsvorschuss möglich, wenn der Vorschuss am neuen zuständigen Jugenamt nochmal neu beantragt wird?
Danke im voraus für eure Antworten.
6 Antworten
Er kann hinziehen, wo er will, das Amt hat ihm da nichts vorzuschreiben. Was er nicht darf, das ist, seine Einkommensverhältnisse zu verschlechtern. Er muss mindestens gleich viel verdienen.
Wenn er nach dem Umzug nichts mehr verdient oder weniger, dann können sie aber auch nur fiktiv sein altes Einkommen anrechnen anstelle des geringeren Einkommens nach dem Umzug. Verbieten können wie gar nichts.
Und das Jugendamt bleibt weiterhin zuständig, denn die Mutter bezieht ja UV und die bleibt doch dort wohnen. Es ist immer der Wohnort der Kinder ausschlaggebend. Die Väter meiner Kinder wohnten auch jeweils 250 km weit weg.
Selbstverständlich kann er hinziehen wohin er will! Hauptsache er zahlt Unterhalt und zwar nicht weniger als jetzt...
Woher wissen die überhaupt von seinen Umzugsplänen?
Und selbst wenn er dann arbeitslos wäre, wäre es sein Problem, da auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nicht einfach der Unterhalt eingestellt werden kann und im übrigen würde man ihm bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ein fiktives Einkommen unterstellen...
Und da die Kindsmutter den Unterhaltsvorschuss beantragt, muss da auch bei Umzug des Vaters nicht gemacht werden. Die zuständige Unterhaltsvorschusskasse ist da wo die Kinder leben...
Zudem wäre es schon selten dämlich einen Umzug verhindern zu wollen. Denn wenn er dadurch einen besser bezahlten Job findet, dann sind die doch eh raus?!
Da würde ich mal eine freundliche Mail hinschreiben und nachfragen auf welches Gesetz die sich da berufen und wie man darauf kommt die Grundrechte beschneiden zu wollen.
Im übrigen habe ich auch noch nie gehört, dass es die Unterhaltsvorschusskasse je interessiert hat, ob der Kindsvater von A nach B gezogen ist... Was anderes wäre es wenn die Kindsmutter einfach umzieht ohne dem Amt Bescheid zu geben, da nun ggf. eine andere Stadt / Gemeinde für die Zahlung zuständig ist.
Also ich bin kein Jurist, aber das habe ich noch nie gehört.
Es kann sein, dass dann alles neu beantragt werden muss, weil dann eine andere Gemeinde zuständig ist. Soweit ich weiß richtet sich das aber eh nach dem Wohnort der Kinder und nicht nach dem des Vaters.
Ich würde da nochmal persönlich nachfragen und die sollen ihm auch die zugehörigen Paragrafen nennen. Im Zweifel vielleicht einen Anwalt einschalten. Ich bin auch da kein Experte, aber ich meine, dass man einen Anwalt sogar bezahlt bekommt, wenn man wenig Geld hat und gegen einen Behörden Bescheid klagen will.
Es gibt nur einen Grund, nämlich, das er für den Umzug seinen Job aufgeben müsste und dadurch keinen Unterhalt mehr zahlen kann.
Er muss nachweisen, das der neue Job gleichwertig oder besser wie der alte ist.
Das er nicht einfach kündigen darf und dann kein Unterhalt mehr leisten kann ich logisch.
Danke für eure Antworten. Das macht mir zumindestens schon mal Hoffnung.
Er wird sich nächste Woche mal einen Termin bei seinem Anwalt holen. Ich bin gespannt was der ihm dann sagt.
Darauf hat er immer geachtet das er mindestens genauso viel verdienen wirdwie bei seinem jetzigen Job. Der Umzug soll auch sowieso erst stattfinden wenn er eine neue Arbeit gefunden hat. Aber durch den Brief das er die nächsten 8 Jahre nicht umziehen darf, hat er die Jobsuche leider erst mal aufgegeben.
Ich würde mal in Eurem Jugendamt nachfragen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Dein Freund wegen dem Unterhaltsvorschuß - den ja die Kindsmutter und nicht Dein Freund bekommt - nicht umziehen darf.
Da habe ich bei meiner Antwort nicht daran gedacht.
Er darf natürlich nicht einfach seine Arbeit kündigen und dann gar nicht mehr in der Lage sein zu zahlen.
Da hat die Behörde sich dann aber sehr mißverständlich ausgedrückt, denn mit einem Umzug hat das ja an sich nichts zu tun. Wenn er nach dem Umzug eine besser bezahlte Stelle hätte müsste das Amt den Umzug sogar begrüßen.