UVG fällt bei Heirat weg - auch wenn neuer Ehemann nur Selbstbehalt hat?
Guten Tag, angekommen Frau A möchte ihren neuen Partner Herr B heiraten. Sie hat zwei Kinder von ihrem Ex-Mann und er hat ebenso zwei Kinder von seiner Ex-Frau, die bei seiner Ex leben. Da Frau A's Kinder bei ihr leben erhält sie Unterhaltsvorschuss und Herr B hat seinen Selbstbehalt, da er fast 1000€ mtl. Unterhalt an seine beiden Kinder bezahlt.
Wenn Frau A und Herr B heiraten möchten fällt der Unterhaltsvorschuss (UVG) - Anspruch dann weg? Auch wenn der potenzielle neue Ehemann Herr B "nur" seinen Selbstbehalt hat? Herr B könnte die Kinder von Frau A nicht finanzieren und hat auch nicht viel Geld übrig um Frau A zu finanzieren.
Würde der UVG auch wegfallen bei eingetragener Partnerschaft?
3 Antworten
eingetragene Partnerschaft? Seid gleichgeschlechtliche Lebenspartner heiraten dürfen, ist dies auch für diese nicht mehr möglich, für Mann und Frau gab es so was nie.
Wenn Frau A heiratet, fällt der UV weg. Möglich wäre dann nur gemeinsames H4.
Wenn B die neue Familie nicht finanzieren kann, sollten beide von einer Heirat Abstand nehmen.
Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert, können Sie für Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Sie können für Ihr Kind jedoch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Sie mit Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner nicht verheiratet oder verpartnert sind, auch wenn Sie in einem Haushalt zusammen leben.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
In deinem Szenario wäre anzuraten nicht zu heiraten, mehr zu arbeiten, selbst zu arbeiten, einen reichen Mann zu heiraten...
Wer verheiratet ist, ist nicht alleinerziehend und damit sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Wenn mit eingetragener Partnerschaft eine Ehe gleichgeschlechtlicher gemeint ist, fällt ebenfalls der Anspruch nach dem UVG weg.