Unterhaltsvorschuss ab 12 mit Hartz 4?

3 Antworten

wenn du nicht mind. 600 euro einkommen vorzuweisen hast, bekommst du zukünftig kein uvg mehr. du bekommst dann für das kind regelsatz und kdu anteil. abgezogen wird weiterhin kindergeld vom bedarf des kindes.

Hallo mamavonenna,

der eigentliche Unterhaltsvorschussbetrag mindert sich um das Kindergeld sowie Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, auch wenn diese nur teilweise und unregelmäßig erfolgen. Der Unterhalt bemisst sich nach dem Mindestunterhalt.

Der Mindestunterhalt beträgt derzeit (Stand: 1.1.2019) für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 354 Euro monatlich und für Kinder vom sechsten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 406 Euro monatlich. Wird von diesen Beträgen das Kindergeld von derzeit 204 Euro monatlich für das erste und zweite Kind abgezogen (Stand: 1. Juli 2019), welches regelmäßig der alleinerziehende Elternteil erhält und das den Bedarf des Kindes mindert, beträgt die Höhe der monatlichen Zahlung bis zu

  • 150 Euro für Kinder bis zu 6 Jahren
  • 201 Euro für Kinder bis zu 12 Jahren
  • 268 Euro für Kinder bis zu 18 Jahren

Warum du nur 73 € erhalten hast, lässt sich so nicht erklären.

Frage also nach oder hoffe auf den Bewilligungsbescheid.

Näheres zum Unterhaltsvorschuss liest du hier:

https://www.unterhalt.com/unterhaltsvorschuss.html

iurFRIEND AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wushelse  10.09.2019, 07:23

unterhaltsvorschuss wird aktuell wie folgt beziffert:

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 150 Euro monatlich,
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 202 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 272 Euro monatlich.
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 202 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 272 Euro.

Wie man jetzt bei dir auf 73 Euro kommt ist für mich nicht nachvollziehbar...