Unterhaltsvorschuss?

3 Antworten

Es gibt Unterhaltsvorschuss und das ist eine staatliche Leistung. Oder der Vater zahlt Unterhalt. Was sich mit einem Gefängnisjob wohl eher weniger bewerkstelligen lässt bzw. wohl nicht in ganzer Höhe.

Der nicht für den Aufbau des Überbrückungsgeldes benötigte Teil der 4/7 des Arbeitsentgelts stellt das sog. Eigengeld dar. Es ist pfändbar und stellt ein Einkommen dar, das grundsätzlich für Unterhaltsverpflichtungen einzusetzen ist. Grundsätzlich könnte also auch ein Strafgefangener aus dem so genannten Eigengeld Unterhalt zahlen. Doch muss dieses Eigengeld in voller Höhe für Unterhaltszwecke eingesetzt werden? Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2015 einen Fall zu entscheiden, in dem ein inhaftierter Unterhaltsverpflichteter die Herabsetzung des Unterhaltes auf Null begehrte  (BGH, Entscheidung vom 01.07.2015, AZ: XII ZB 240/14)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltszahlungen-waehrend-der-haft_110054.html

Und bei einem Unterhaltstitel der nicht abgeändert wird, laufen weitere Schulden während der Haftzeit auf. Der Gute kommt ja (vielleicht) auch irgendwann mal wieder raus.

Das sind Gelder von der Stadt.

Das jugendamt wird Unterhaltsvorschuss zahlen und sich das Geld von dem Inhaftierten in der Höhe die zu bekommen ist zurückholen.