Unterhaltsvorschuss bei Heirat im Ausland und Ehemann noch nicht in Deutschland?

1 Antwort

Gemäß § 1 Abs. 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der verheiratete Elternteil von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, eine dauernde Trennung aber (mit Ausnahme weiterer in § 1 Abs. 2 UVG ausdrücklich geregelter Sachverhalte) nur anzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen des  § 1567 BGB gegeben sind. Eine räumliche Trennung reicht danach für die Annahme einer dauernden Trennung der Eheleute nicht aus, wenn die Ehegatten eine häusliche Gemeinschaft herstellen wollen (vgl.
OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2005 - 16 A 2333/05 -; VGH München, Urteil vom 26. Mai 2003 -  12 B 03.43 -; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 2. Januar 2006 -  7 S 468/03 -; VG Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2006 -  2 K 3950/04 ).

https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsvorschuss-eingestellt-nach-Ehe-mit-Auslaender--f85757.html

Demzufolge: nein, es gibt keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Die Eheschließung ist der Unterhaltsvorschusskasse unverzüglich mitzuteilen.


Jasmine334 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 22:21

Danke für die Info