Hallo,

wie üblich einmal im Jahr kam heute mit der Post: ein Fragebogen zur Überprüfung der Anspruchvorraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Bis hierher auch nichts ungewöhnliches!

Allerdings steht in dem dazugehörigen Anschreiben "neuerdings" folgendes:

Bitte teilen Sie insbesondere ihren Namen, ihre Anschrift und Telefonnummer mit, damit der Bogen richtig zugeordnet werden kann und Sie für eventuelle Rückfragen kurzfristig erreichbar sind.

"Erhalte ich den Fragebogen nicht rechtzeitig vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück, muss ich die Unterhaltsvorschussleistungen wegen ihrer fehlenden Mitwirkung einstellen.

Ist das jetzt deren ernst, die Leistungen sollen eingestellt werden...weil ich meine Telefon Nr nicht angebe!? Was bitte soll die Unterhaltsvorschusskasse sooo dringendes zu klären haben, was keine 2 Tage (Postweg) Zeit hätte!?

Muss ich meine Telefon Nr dort ernsthaft angeben, um das mein Sohn weiterhin seine Vorschussleistungen bekommt????