Hallo

Mein Partner und ich haben schon lange im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Daher hab ich mich entschlossen die Frage hier mal zu stellen.

Erstmal zur Situation.

Mein Freund und ich führen seit einem Jahr eine Fernbeziehung. Es sind zwar "nur" 120km, aber auf Dauer auch sehr anstrengend. Mit seiner Ex-Frau hat er 2 gemeinsame Kinder, die er jedes zweite Wochenende auch bei sich hat. Da er den Unterhalt nicht komplett leisten kann bekommt seine Ex-Frau Unterhaltsvorschuss. Da ich Berufsbegleitend eine Meisterausbildung mache und deshalb jeden Freitag und Samstag Schule habe, möchte mein Freund zu mir ziehen. Mit seiner Ex-Frau komme ich gut klar und auch zu den Kindern habe ich ein gutes Verhältnis. Die beiden haben sich damals im guten getrennt und kommen immer noch sehr gut miteinander klar. Ich suche aktuell ein Haus in das wir gemeinsam einziehen wollten. Wir haben auch eingeplant das die Kinder eigene Zimmer bekommen, um weiterhin jedes zweite Wochenende ihren Vater sehen zu können. Seine Ex-Frau kennt unsere Pläne und freute sich sogar für uns das wir den Schritt gehen wollen.

Jetzt hat mein Freund allerdings Post vom Jugendamt bekommen das er erst in eine andere Stadt umziehen darf, wenn die jüngste 18 Jahre alt ist. 8 Jahre lang noch eine Fernbeziehung zu führen können wir uns nicht vorstellen. Das ich zu ihm ziehe ist auch keine Option, da ich einen super Job im öffentlichen Dienst habe und auch schon eine Vorgesetzenstelle zugesichert bekommen habe, sobald ich meinen Meister bestanden habe. Er ist Elektromonteur und hätte keine Probleme bei mir einen neuen Job zu finden.

Darf das Jugendamt vorschreiben das er nicht umziehen darf? Oder ist der Umzug trotz Unterhaltsvorschuss möglich, wenn der Vorschuss am neuen zuständigen Jugenamt nochmal neu beantragt wird?

Danke im voraus für eure Antworten.