Schulden erben?
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss vom Amt. Damit verschuldet sich mein Vater. Wenn er irgendwann einmal stirbt, die Schulden noch nicht beglichen sind und ich die einzige Angehörige bin, würde ich dann diese Schulden erben und quasi meinen eigenen Unterhalt zurückbezahlen?
9 Antworten
Ist es denn überhaupt sicher, dass Dein Vater Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse hat? Es heißt zwar "Vorschuss", in den allermeisten Fällen muss man aber nichts zurückzahlen. Sondern nur dann, wenn Dein Vater eigentlich den Unterhalt zahlen könnte, aber das entweder einfach nicht macht oder wenn er zu faul ist sich einen Vollzeitjob zu suchen. Wenn er den Unterhalt aber deswegen nicht zahlen kann, weil er trotz einer Vollzeitstelle einfach zu wenig verdient oder zu viele Schulden hat, oder wenn er sogar erwerbsunfähig ist, dann muss er nichts zurück zahlen.
Ja im Grundsatz schon, aber du kannst natürlich das Erbe insgesamt ausschlagen.
Üblicherweise tritt man ein Erbe nur dann an, wenn es auch etwas zu erben gibt.
Ein Erbe ist Bargeld, Grundstücke, Haus, (teurer) Schmuck, (teure) Elektronik, Auto.
Der Hausrat gehört prinzipiell zur Erbmasse des Nachlasses, ist aber normalerweise wertlos.
Die Erbantrittserklärung ist in Deutschland und Österreich anders geregelt.
In Österreich ist es möglich, eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben.
Durch die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung kann man das Risiko der Schuldenhaftung beschränken. Der Erbe haftet zwar weiterhin mit seinem eigenen Vermögen, aber nur mehr beschränkt mit dem Wert der Aktiva der Verlassenschaft und nur anteilig entsprechend seiner Erbquote.
Dies ist erheblich konsumentenfreundlicher geregelt!
Theoretisch ja, aber Du kannst jederzeit das Erbe ablehnen
Du würdest Schulden erben wenn du das Erbe annimmst - ja.
Wenn aber das gesamte Vermögen (Immobilien, Auto etc) deines Vaters die Schulden überdeckt, dann kannst du das aber ausgleichen.
Dafür ist aber dann ein Notar zuständig, dir das aufzuzeigen.
Und außerdem heißt es ja nicht das du das Erben deswegen voll und ganz erhältst. Im Testament kann er ja auch andere Personen & Organisationen angeben.