Unterhaltsvorschuss?Wie verhält es sich bei unterhaltsvorschuss wenn man getrennt voneinander lebt aber zusammen ein Kind hat&noch zusammen ist&dann getrennt?
Eine Freundin von mir hat einen Partner (bzw seit 3 Tagen ist dort Schluss) - mit dem sie ein Kind hat. dieser will sich aber an den unterhaltskosten für das Kind nicht beteiligen da er selber nicht genug Geld hat laut eigener Aussage - deswegen hat sie unterhaltsvorschuss beantragt dieser wurde aber abgelehnt, weil sie noch mit dem Partner zusammen ist. jetzt hat sie ihn aber verlassen da er nichts an seiner spielsucht etc.pp ändern will. Wie weist man denn dem jugendamt nach dass wenn man in einer unverheiratet Beziehung ist und dass Diese beendet ist?Wenn ich in einer "wilden" Beziehung bin kann ich das doch nie nachweisen wann Schluss ist und ob man noch in einer Beziehung ist, außer man lebt zusammen bzw hat zusammengelebt. Ist es denn rechtens den unterhaltsvorschuss davon ab zu machen - ob man mit dem kindsvater will zu der kindsmutter noch in einer Liebesbeziehung ist? Und wie stellt sich das jugendamt das vor dass man eine Trennung nachweist ohne Verlobung und Trauschein?
2 Antworten
Unterhaltsvorschuss wird nur an Alleinerziehende gezahlt.
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Elternteile- egal ob verheiratet oder nicht- noch in einer Beziehung leben. Dazu ist es auch unerheblich, ob eine gemeinsame Wohnung besteht.
Man muss also glaubhaft machen, dass eine Trennung besteht und aufrecht erhalten wird. Bei Verheirateten getrennt lebenden Partner heißt es, dass DANN eine Trennung vorliegt, wenn mindestens ein Ehepartner die Beziehung nicht wieder herstellen will.
Das ist bei nicht verheirateten Paaren für die Unterhaltsvorschuss-Stelle schwer erkennbar, zumal es da oft zu weiteren Kindern aus der eigentlich beendeten Beziehung gekommen ist.
Die Kindesmutter sollte also versichern, dass sie nicht mehr mit dem Vater des Kindes zusammen sein will und damit einverstanden ist, dass er zum Kindesunterhalt heran gezogen wird.
Die Beiden wohnen noch zusammen?
Dann geht sie nochmal zum Jugendamt und erklärt an Eides statt, dass sie getrennt sind! Das Jugendamt soll ihr helfen an Unterhalt zu kommen! Jugendämter sind manchmal auch echt merkwürdig! Oder sie schreibt den Kindsvater selber an und sagt ihm, er soll die letzten 12 Gehaltsnachweise einreichen und den letzten Steuerbescheid! Dann kann sie selbst errechnen was ihr bzw. dem Kind zusteht!
Nein haben sie noch nie. Sie wohnen sogar in zwei verschiedenen Gemeinden