Unterhaltsvorschuss?Wie verhält es sich bei unterhaltsvorschuss wenn man getrennt voneinander lebt aber zusammen ein Kind hat&noch zusammen ist&dann getrennt?

2 Antworten

Unterhaltsvorschuss wird nur an Alleinerziehende gezahlt.

Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Elternteile- egal ob verheiratet oder nicht- noch in einer Beziehung leben. Dazu ist es auch unerheblich, ob eine gemeinsame Wohnung besteht.

Man muss also glaubhaft machen, dass eine Trennung besteht und aufrecht erhalten wird. Bei Verheirateten getrennt lebenden Partner heißt es, dass DANN eine Trennung vorliegt, wenn mindestens ein Ehepartner die Beziehung nicht wieder herstellen will.

Das ist bei nicht verheirateten Paaren für die Unterhaltsvorschuss-Stelle schwer erkennbar, zumal es da oft zu weiteren Kindern aus der eigentlich beendeten Beziehung gekommen ist.

Die Kindesmutter sollte also versichern, dass sie nicht mehr mit dem Vater des Kindes zusammen sein will und damit einverstanden ist, dass er zum Kindesunterhalt heran gezogen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Beiden wohnen noch zusammen?