Nebenjobverdienst und Unterhaltsvorschuss?

2 Antworten

Soweit du eine allgemeinbildende Schule besuchst, wird Einkommen nicht angerechnet. Wenn eine Schule besucht, die berufliche oder berufsorientierte Abschlüsse vermittelt, wird das Einkommen nur dann nicht angerechnet, wenn du darüber einen allgemeinbildenden Schulabschluss anstrebst. Ansonsten wird Einkommen i. d. R. unter den Bedingungen von Paragraph 2 UVG angerechnet.

Für Kinder ab 12 Jahre gibt es nun aber eine Neuregelung. Auch das Einkommen von älteren Kindern, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, wird nicht als Einkommen den Unterhaltsvorschuss mindernd angerechnet.  Ferienjobs und Nebentätigkeiten bleiben immer unberücksichtigt. Das gilt auch für Einkommen aus Nebenjobs, die neben einer Berufsausbildung, einem freiwilligen sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ausgeübt werden.

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/unterhaltsvorschussgesetz-aenderungen-zum-1-7-2017-begruessenswerte-erweiterung-des-unterhaltsvorschusses-aber-merkwuerdige-sonderregelungen-bei-gleichzeitigem-sgb-ii-leistungsbezug/