Zahlt Jobcenter wenn Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt wurde? Da Vater unbekannt ist?
Bitte nur antworten, wenn es auch juristisch richtig ist.
Wenn der Vater unbekannt ist und das Jobcenter dem Antragsteller dennoch mitteilt er müsste Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Diese den Antrag aber ablehnen, da der Vater unbekannt ist bzw. die Antragstellerin nach ihren Aussagen zu wenig mitwirkte was das Ausfinden des Kindsvaters belangt. Muss dann in diesem Fall das Jobcenter die Leistung übernehmen? Da ja der Antrag abgelehnt wurde. Wie oder was soll jetzt nicht genauer erläutert werden. Es ist eine reine Interssensfrage und vorfallen eine Frage von rechtlichem Belange. Vielen Dank
1 Antwort
Wenn die Unterhaltsvorschussleistung nach Paragraph 1 Abs. 3 UVG abgelehnt wurde, kann eine (teilweise) Anrechnung bei den Leistungen des SGB II nicht erfolgen. Nach Paragraph 5 Abs. 3 SGB II müsste die Leistung von der Unterhaltsvorschussstelle nicht abgelehnt werden, sondern nach Paragraphen 60 ff SGB I versagt oder entzogen werden. Dies kann die Unterhaltsvorschussstelle nicht, da sie ihre spezielle Norm (Paragraph 1 Abs. 3 UVG) anwenden muss. Es gilt Lex specialis derogat legi generali (spezielleres vor allgemeinen Recht). Daher kann die Unterhaltsvorschussstelle nur ablehnen, nicht aber versagen oder entziehen. Entsprechend kann das Jobcenter nichts anrechnen, da die Voraussetzung "versagen" oder "entziehen" wäre.
Vielen Dank für die komplexe Antwort. Das klingt als ob sie auf jeden Fall rechtlich Bestand hat.