Bitte nur antworten, wenn es auch juristisch richtig ist.

Wenn der Vater unbekannt ist und das Jobcenter dem Antragsteller dennoch mitteilt er müsste Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Diese den Antrag aber ablehnen, da der Vater unbekannt ist bzw. die Antragstellerin nach ihren Aussagen zu wenig mitwirkte was das Ausfinden des Kindsvaters belangt. Muss dann in diesem Fall das Jobcenter die Leistung übernehmen? Da ja der Antrag abgelehnt wurde. Wie oder was soll jetzt nicht genauer erläutert werden. Es ist eine reine Interssensfrage und vorfallen eine Frage von rechtlichem Belange. Vielen Dank