Hallo.Habe ab 05.19 bis 12.22 keinen unterhaltsvorschuss bekommen.ist es rechtens das dass jobcenter dafür nicht aufkommt?

8 Antworten

Und was war der Grund warum Du vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss bekommen hast ?

Wenn Du diesen nur nicht bekommen hast, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren und Du den Mitwirkungspflichten auch nachgekommen bist, dann müsste das Jobcenter ggf. auch den ungedeckten Bedarf des / der Kinder durch eine entsprechende Aufstockung decken, wenn Du den ungedeckten Bedarf durch Einkommen nicht decken könntest.

Warum hast Du denn damals nicht gleich Widerspruch eingelegt, wenn Du da im Leistungsbezug warst ?

Solltest Du nicht im Leistungsbezug gewesen sein, dann gibt es rückwirkend auch nichts gezahlt, solltest Du es aber gewesen sein, dann könntest Du jetzt nur noch einen schriftlichen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X stellen, dafür findest Du auch Muster im Internet.

Warum hast Du denn vermutlich 2,5 Jahre lang keinen Unterhaltsvorschuß bekommen und was hast Du dagegen unternommen?

Nein, das Jobcenter muß dafür nicht "aufkommen".

Allerdings muß es Dein ALG 2 bis zur Höhe des gesetzlichen Bedarfs aufstocken.

Wenn er dir nicht zustand, dann muss das Jocenter einspringen, darf den UV bei den Leistungen dann nicht abziehen.

Hat es aber beim UV an der Mitwirkungspflicht gemangelt (Angabe aller Informationen über den Kindvater, Abgsbe aller notwendigen Dokumente, Antragstellung etc)., dann muss das Jobcenter nicht einspringen.

Komunikation ist wichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt, nicht das Jobcenter.

Wieso sollte das Jobcenter dafür aufkommen? Da musst du dich schon an die zuständige Behörde, in diesem Fall das Jugendamt wenden!