Rückforderung gerechtfertigt?
Hallo
Für meinen großen habe ich UV bezogen.
Bereits bevor er mit seiner Ausbildung begann, habe ich dieses dem Jugendamt mitgeteilt. Alle Lohnzettel bzw eingetretenen Änderungen habe ich ebenso unverzüglich mitgeteilt und eingereicht.
Daraufhin habe ich einen Bescheid auf Neuberechnung erhalten, UV wurde weiter gezahlt.
Jetzt, 6 Monate später fällt dem Jugendamt ein, das es nicht gezahlt werden dürfen und verlangt zurück.
Der Fehler liegt aber eindeutig auf Seiten des Bearbeiters des Jugendamtes.
Wie ist hier die Sachlage und bin ich wirklich gezwungen zurückzuzahlen?
3 Antworten
Alle Lohnzettel bzw eingetretenen Änderungen habe ich ebenso unverzüglich mitgeteilt und eingereicht.
Du wusstest also, dass er nicht berechtigt ist?!
Du hättest bei der ersten Überzahlung demzufolge dort schon anrufen müssen bzw. vorbei gehen sollen um die Sache nochmals klar zu stellen.
Hat das Kind zu Unrecht Unterhaltsvorschuss erhalten, müssen Sie den Betrag ersetzen, wenn und soweit Sie
❙ die Überzahlung verursacht haben durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch nicht rechtzeitige Anzeige einer Veränderung in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind (s. nächster Abschnitt), oder
❙ wussten oder zumindest wissen mussten, dass dem Kind der Unterhaltsvorschuss nicht oder nicht in der gezahlten Höhe zustand.
https://www.bmfsfj.de/blob/93500/a619f8fe38a830425383d9a1ef8ef273/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf
hast du das Geld noch? Wenn nein dann sollte dein Vertrauen schützenswert sein. Wenn ja (und du das Geld nicht fest verplant hast) dann musst du das Geld zurückzahlen.
das ist zumindest der verwaltungsrechtliche Grundsatz. Wie das im sozialrecht ist kp 🤷♂️ Hol dir nen beratungsschein und geh zum Amt
Wenn du unberechtigt Geld erhalten hast, musst du das zurückzahlen, klar.