Unterhaltsvorschuss, verheiratet aber getrennt lebend?
Meine Partnerin und ich sind seit 9 Jahren zusammen, leben seit mehreren Jahren in getrennten Wohnungen und sind jeweils mit einem minderjährigen Kind von jeweils dem vorhergehenden Partner alleinerziehend. Nun haben wir am 01.07. geheiratet, womit wir steuerlich schon enorme Einbussen haben (von LSTK 2 für Alleinerziehende in die 4 für Verheiratete) obwohl wir das Wohnungsmodell beibehalten möchten und faktisch weiterhin alleinerziehend sind, ohne eine Lebensgemeinschaft im praktischen Sinn darzustellen. Nun habe ich für meinen Zwerg, da seine Mutter keinen Unterhalt zahlt, mit der Reform zum UHV natürlich auch den Antrag für selbigen beim JA gestellt und hier verheiratet aber dauernd getrennt lebend angekreuzt - die Tante rief mich heute an und will den Antrag ablehnen. Die will als Nachweis vom Finanzamt sehen, dass wir weder die Klasse 3, 4 oder 5 haben - d.h. sie würde nur positiv bescheiden, wenn wir aufgrund der Beendigung unserer Beziehung dauernd getrennt von einander leben. Was kann ma da machen? Vorgaukeln wir hätten uns getrennt, nur damit wir steuerlich und auch vom JA so behandelt werden, wie wir tatsächlich leben - dauernd getrennt und alleinerziehend?
4 Antworten
die Tante vom Amt hat recht. Du bist verheiratet und eben nicht dauernd getrennt lebend nach Steuer- und Sozialrecht. Ihr habt geheiratet und damit bekundet, dass ihr euer Leben gemeinsam bestreiten wollt und unterhaltsrechlich füreinander einsteht. Ob ihr das nun in gemeinsamen oder getrennten Wohnungen tun wollt ist eure Sache. Ihr habt dafür Anrecht auf Ehegattensplitting.
Dauernd getrennt lebend bedeutet, dass man die Ehe und Beziehung aufgegeben hat, also quasi die Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Es bedeutet, dass man nicht mehr gemeinsam haushaltet und kein gemeinsames Leben führt und nicht füreinander einsteht.
Und für frisch Verheiratete ist es schwer zu erklären, warum man denn überhaupt geheiratet hat, wenn man nicht zusammen ist und nicht füreinander einstehen will. Denn dann würde man doch alles so lassen, wie es war.
Auch der Steuerklassenwechsel zeigt ja, dass ihr jetzt eben nicht mehr alleinerziehend seid, sondern eben ein Ehepaar. Und da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Um es so zu sagen, wenn du Unterhaltsvorschuss willst, dann müsstet ihr euch glaubhaft wieder trennen und das dauerhaft. Kurz nach der Ehe entdeckte unüberwindbare Hindernisse oder so. Plötzliches Beziehungsende. Und im nächsten Jahr wieder Steuerklassen 2 oder 1 und keine gemeinsame Steuererklärung.
Ansonsten ist euer Familienstand jetzt eben verheiratet mit getrennten Wohnungen und eben nicht "dauernd getrennt lebend" und dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss, so ist die Gesetzeslage.
Aber sein Kind ist doch nicht von der Ehefrau sondern von einer vorhegegangenen Beziehung. Dann müsste er natürlich Unterhaltsansprüche haben von der Kindsmutter
"Getrennt lebend" bedeutet hier nicht in veschiedenen Wohnungen sondern eben "auf dem Weg zur Scheidung"
Ihr seid weder faktisch alleinerziehend noch sonst was.
Ihr seid verheiratet.
Wenn Ihr als Ehepaar lediglich eine Zweitwohnung habt, aber keine Trennung beabsichtigt, geltet Ihr steuerrechtlich als Ehepaar und damit fällt auch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weg.
https://www.buemlein.com/2016/09/28/mehr-leistungen-nach-dem-unterhaltsvorschussgesetz-ab-2017/
Als Denkansatz: