Hilfe bei Bescheid vom Jugendamt?
Hallo....ich bin alleinerziehend und habe 3 Kinder....meine große Tochter habe ich mit in die noch Ehe gebracht...da ihr Vater angeblich keinen Unterhalt für sie zahlen kann, habe ich Unterhaltsvorschuss für sie beantragt... Bei der Trennung in der Ehe haben mein Nochmann und ich die Kinder "geteilt"...mein Sohn lebt bei meinem Noch -Mann, meine beiden Töchter bei mir...da mein Noch-Mann Beamter ist,muss er für unsere gemeinsame Tochter Unterhalt zahlen....ich hingegen lebe etwas unter dem Hartz 4 Satz und kann gesundheitsbedingt nicht mehr Stunden arbeiten, als 15 Std/Woche....daher kann ich keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen... Mein Noch Ehemann bekommt für ihn Unterhaltsvorschuss... Nun habe ich heut die Info vom Jugendamt bekommen, dass sie Unterhaltsvorschuss für meine große Tochter zahlen-aaaaaber mir nur die Hälfte zahlen, da ich für meinen Sohn aus der Ehe keinen Unterhalt zahlen kann..... Ist das rechtens???? Denn wenn es so ist, muss ich jetzt leider aufstockendes Hartz 4 beantragen
3 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens.
Unterhalt für Geschwister darf auf keinen Fall miteinander verrechnet werden. Auch Unterhaltsvorschuss nicht.
Es handelt sich bei Unterhalt immer um Geld des jeweiligen Kindes - Deine Tochter ist nicht für den Unterhalt ihres Bruders verantwortlich.
Da würde ich direkt zum Vorgesetzten gehen, das geht gar nicht.
Wenn es Fall auf Fall kommt, geh zum Anwalt. Beim Amtgericht bekommst Du einen Schein für eine Erstberatung für 15€. Prozesskostenhilfe steht Dir auch zu.
Auf so eine idiotische Antwort brauch ich glaube ich gar nicht Chats schreiben
...wer lesen kann hat einen Vorteil.....Es geht überhaupt nicht um Unterhalt für mich.....mein Noch Ehemann und ich verstehen uns gut,ich hab mich das gesamte Trennungsjahr allein durchgeschlagen,wollte gar keinen Cent Unterhalt für ihn....
Meine Frage war,ob das Jugendamt einfach die Hälfte vom Unterhaltsvorschuss einbehalten kann.....
Im übrigen,ich habe Krebs gehabt und bin laaaangsam auf dem Weg der Besserung.....so viel zum Arbeiten....eigentlich soll ich noch gar nicht gehen,aber dann wäre ich aus Staatskosten oder Nochehemann angewiesen.....ich wünsch dir die gleiche Situation....
Du solltest unbedingt Widerspruch einlegen gegen den Bescheid. Dass du keinen Unterhalt zahlen kannst ist kein Grund, den Unterhalt für dein anderes Kind zu kürzen, das Kind benötigt ja trotzdem den vollen Unterhalt. Und ich wüsste auch keine Neuregelung des Gesetzes, die so was erlaubt.