Ist Suizid Notwehr?
Ist Suizid Notwehr? Suizid müsste doch Notwehr sein, da hier der potenzielle Mörder das potenzielle Opfer umbringen will, und sich die zweite Person durch Notwehr wehrt, und die erste Person umbringt. Eine Person will sich umbringen, und tötet die Person, die sie umbringen will. Hierbei ist potenzieller Mörder und Opfer in einer Person.
5 Antworten
Notwehr ist die Abwehr eines rechtswidrigen Angriff durch eine Handlung, die ansonsten selbst rechtswidrig wäre. Da Suizid nicht rechtswidrig ist, kann keine Notwehr vorliegen.
Schau dir alle Delikte mal genauer in der Norm an. Dort steht immer etwas wie „eine andere Person“. Die zwei Personen die du hier auf machst sind rein psychisch, es gilt aber die physische Person.
eigentlich nicht, weil es sich nicht um 2, sondern um 1 person handelt.
deinem text scheint ein verqueres motiv betreffend den suizid, wie man es auch psycho-thrillern kennt, zugrunde zu liegen.
in der realität sind es aber andere motive. wenn man z.b. an einer schweren krankheit leidet und dem ganzen ein ende machen möchte, dann ist das suizid-motiv nicht selbstschädigung ("mord"), sondern etwas, was man möglicherweise als fürsorglichkeit gegen die eigene person interpretieren könnte (sich selbst noch größeres leid ersparen).
aber jemand bringt sich ja nicht grundlos um sondern eigentlich aufgrund einer Krankheit (Depression,Borderline,Bipolarestörung ect) oder zählen unter diese krankheiten nur körperliche?
Rein Gesetzlich ist es seperat geregelt
Oder wie ist die Frage gemeint? Man könnte sich ewig drüber streiten ob man jemanden einfach so umbringt oder ob es Notwehr ist
Dumm nur, daß Mörder und Opfer nur eine Person sind. Das übersiehst Du.
Vielleicht hat ja nicht das Opfer den Mörder getötet, sondern der Mörder das Opfer. Wie unterscheidest Du das?