Können Bundesländer aus der Bundesrepublik austreten?

12 Antworten

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 349/16 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn S…,

gegen

die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf, König

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der

Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:

  1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  2. In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Huber Kessal-Wulf König

Das ist nach unserer Verfassung gar nicht moeglich, obwohl die Bayern ja immer damit drohen, aber ich denke, soviel Glueck werden wir nicht haben...:-)


GRENZER688  27.10.2017, 11:49

GRENZER688

Blödsinn; es gibt keine Verfassung der BRD(Kleinstaatenzirkus)!

Jedes Bundesland kann austreten; man muss sich ja nicht unbe-

irgendwo anschliessen und Panzer oder Absetzung von Landes-

regierungen(wie in Spanien) kann es auch nicht geben!

Die Regierung in Berlin hat dann eben die A...Karte gezogen!!

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das sind reine Machtspielchen; schau mal, der Freistaat Bayern ist nie eingetreten in die BRD bzw den Geltungsbereich des Grundgesetzes; Bayern hat eine eigene Verfassung, eine eigene Hoheitsflagge und Nationalhymne. Angenommen, Bayern würde seinen Austritt aus der Bundesrepublik ratifizieren, käme es auf eine Machtprobe an, gegenwärtig würde Berlin sicher die Bundespolizei in voller Mannschaftsstärke nach München schicken, die bayrische Staatsregierung verhaften und den Freistaat unter unmittelbare Bundesverwaltung stellen. Aber es sind auch ganz andere Machtkonstellationen vorstellbar. Nach 1945 gab es in Bayern eine Königspartei, die die Wittelsbacher Monarchie wiedereinführen wollte, und andere gab es, die eiene Vereinigugng mit Österreich anstrebte.

Nein das geht lt. deutschem Grundgesetz nicht. Die einzige logische Möglichkeit die besteht, wäre eine Länderneugliederung, was ja ab und an immer noch ein heißes Eisen in der Innenpolitik ist und von Zeit zu Zeit immer wieder hochkocht. Dies bedarf aber der Zustimmung des Bundesrates. das heißt alle Länder in der Bundesrepublick Deutschland müssen zustimmen, was aber wohl nie der Fall werden wird. Bekanntlicherweise kleben hochbezahlte Politiker ja an ihren Stühlen und geben ihre Jobs daher sehr ungerne ab, obwohl es für den aufgeblähten Landtag in den verschiedenen Bundesländern recht positiv wäre.

Ich laufe zwar nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herum. Aber wenn eine allgemeine Volksbefragung in einem Bundesland eine absolute Mehrheit für den Austritt aus der Bundesrepublik ergibt, dann sollte das auch möglich sein. Oder haben wir hier weniger Demokratie als sie es in der ehemaligen Tschechoslowakei gab. Dort haben sich die Tschechen und die Slowaken doch auch trennen dürfen. Für mein Bundesland (BW)wäre eine Trennung von der BRD auch wünschenswert. Aber nicht um einen selbständigen Staat zu gründen, sondern um Kanton der Schweiz zu werden.


Ranzino  12.05.2020, 19:53

der riesige Kanton hätte schon für sich mehr Einwohner als die bisherige Schweiz, das wird nicht gutgehen. :(

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riara  17.09.2010, 21:22

Na die werden sich auch sagen "Die Schwaben und Gelbfuesse koennt Ihr behalten..."

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