Artikel 38 GG (Politik,Abgeordente)?

6 Antworten

Dies ist immer wieder ein Streitpunkt, vor allem wenn man als Bürger sagt: "Wie kann man nur so abstimmen?" Gleichzeitig gibt es sicherlich auch Bürger, welche genau diese Entscheidung herbeigesehnt haben.

Prof. Dr. Lammert sagt als Bundestagspräsident folgendes, nach der letzten Rede von Erika Steinbach: https://youtu.be/b1sJMafGhoA?t=68

Es besteht ein Unterschied zwischen "Fraktionszwang" und "Fraktionsdisziplin". Ersteres ist verboten, Zweites üblich und erlaubt.

Was ist Fraktionszwang?

Wie das Wort "Zwang" sagt, soll ein Abgeordneter gezwungen werden, eine bestimmte Stimme abzugeben. Zwang ist mit Sanktionen verbunden. Sanktionen wie beispielsweise die Androhung des Mandatsverlustes, Vereinbarungen über finanzielle Sanktionen oder die Drohung aus der Fraktion ausgeschlossen zu werden, sind unzulässig! Das Grundgesetz regelt dieses wie folgt:

Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.

Art. 46 Abs. 1 GG

Was ist Fraktionsdisziplin?

Diese soll zu einheitlichem Abstimmen beitragen. Dazu werden in den Fraktionssitzungen teilweise Probeabstimmungen durchgeführt. Um die Disziplin zu erreichen, kann z.B. der Verlust eines Listenplatzes in Aussicht gestellt werden.

Warum das ganze?

Der Wähler möchte auch Gewissheit. Dieser gibt einer bestimmten Partei seine Stimme, und kann daher erwarten, dass die Abgeordneten dieser Partei auch in seinem Sinne abstimmen. Immerhin ist die Aufgabe der Partei:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Art. 21 Abs. 1 GG

Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Beschluss vom 06.12.2013 dazu aus, dass "die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion in Bund und Ländern (...) verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt" ist (https://openjur.de/u/662878.html).

Welche Partei soll man wählen, wenn man nicht weiß wie sich die Abgeordneten nachher verhalten werden?

Woher ich das weiß:Hobby – Selbststudium der einschlägigen Gesetze

Die Aussagen stellen Gegensätze dar, auf der einen Seite die von Art. 38 GG Freiheit der Entscheidung und auf der anderen die Parteien die den Abgeordneten Vorgaben zur Stimmabgabe machen wollen (Stichwort: Fraktionszwang / Fraktionsdisziplin).

In der Realität gibt es vereinzelt immer mal wieder Abstimmungen, bei denen den Abgeordneten die Stimmabgabe ausdrücklich selbst überlassen wird. Die Abstimmung über die Ehe für alle ist ein schönes Beispiel hierfür. Hier war jeder Abgeordnete wirklich nur seinem Gewissen verpflichtet.

Diese Einzelfälle zeigen aber auch, dass das Gegenteil auf der Tagesordnung steht und den Abgeordneten eine bestimmte Entscheidung gerade nahegelegt wird. Arnim hat mit seiner überspitzen Aussage damit auf jeden Fall nicht Unrecht.

Im Prinzip sollte sich jeder Bundestagsabgeordnete als Vertreter des Volks verstehen, sich fragen, was für die Bevölkerung am besten ist etc.

Häufig kann man das Abstimmverhalten jedoch am Parteibuch, am Koalitionsvertrag klar voraussehen, dass einer mal "gegen" seine Partei abstimmt, kommt nicht sehr häufig vor und führt gleich zu Schlagzeilen. Mitunter spricht man auch von Parteisoldaten und Stimmvieh, oder schöner gesprochen von Parteiendemokratie, man wählt dann die Partei, welche faktisch "Abgeordnete" ist und nicht mehr die Einzelperson mit Einzelsitz.

In Grenzsituationen sieht man aber, dass einzelne Abgeordnete ihre Parteienkarriere hinter persönlichen Zielen zurücksetzen können und wollen, insoweit überlebt Art. 38 GG die Partei-bestimmte Realität.

Die Aussage des Artikel 38 ist, dass die Abegordenten Diener des Volkes als ganzen sind und nicht an Weisungen oder anderes gebunden sind. Lediglich ihrem gewissen unterworfen sollen diejenigen Entscheidungen treffen, welche sie als das beste für das Volk ansehen.

Die Realität ist leider, dass die Abgeordenten dem Fraktionszwang unerliegen, soll heißen, dass die Abgeordenten für das stimmen müssen, was ihre Fraktion sagt.

Die CDU Fraktion war bis 2017 gegen die Homo-Ehe. Erst als Merkel als Vorsitzende der CDU gesagt hatte dass die Zustimmung oder Ablehnung der Homo-Ehe die Abgeordenten nur mit ihrem Wissen verinbaren können müssen, konnten die Abgeordnet sölebst enstcheiden, ob sie für oder gegen die Homo-Ehe stimmen.

Meiner Meinung nach sollten die Angeorddnet sich auch überzeugen lassen können, von der Gegenseite, sodass letztednlich doch Mehrheitsverhältnisse für Sachen entshen können, welche er st während der Legislatur geschehen.

Herbert von Arnim kommt der Realität sehr nahe. Wenn du als Abgeordneter häufiger gegen deine Fraktion abstimmst, dann wirst du bei der nächsten Wahl nicht wieder aufgestellt und verlierst dein Mandat und damit auch dein Einkommen. In ndieser Zwickmühle steckt jeder Abgeordnete.