Anzeige wegen überteuertem preis?

8 Antworten

Siehe:

https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html

Klopapier zu überteuerten Preisen anbietet könnte in meinen Augen wohl nur ein Ausnutzen der Unerfahrenheit oder des Mangelnden Urteilsvermögens sein, denn eine Zwangslage besteht sicherlich nicht.

Fraglich ist allerdings die genaue Definition der "guten Sitten" oder des "auffälligen Mißverhältnis[es]".

Eine Anzeige ist grundsätlich durchaus möglich. Erfokgsversprechend muss sie allerdings nicht unbedingt sein. Zudem scheint der Versuch alleine nicht strafbar zu sein.

Woher ich das weiß:Recherche

Lukmon22 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 15:59

also der Versuch ist nicht strafbar, sondern erst wenn ein Kauf stattgefunden hat ?

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Es gibt den Tatbestand des Wuchers.

"Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Ursachen können zum Beispiel in einer Notlage oder in einer asymmetrischen Informationsverteilung zu Lasten eines Vertragspartners liegen."


Lukmon22 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 15:55

Aber bei beispielsweise 80€ für 6 Rollen Toilettenpapier ist das nicht der Fall, oder ?

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Lukmon22 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 15:58
@Totalausfall

Meinung und Gesetz sind verschiedene Dinge. Klar, wäre auch dafür dass solche Leute eine Strafe bekommen, aber gesetzlich ist es nicht möglich eigentlich

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die Preise sind frei - wenn jemand so blöd ist und kauft, hat er einen Kaufvertrag den er erfüllen muss. es wird keiner gezwungen zu kaufen.

Meiner Meinung nach kann doch jeder verlangen was er möchte - wenns jemand kauft ...

Was versprichst du dir davon wenn du Anzeige erhebst?


Lukmon22 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 15:55

Will niemanden anzeigen aber hat mich mal interessiert, ob man wegen Wucher angezeigt werden kann

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OriginalMotion  16.03.2020, 16:13
@Lukmon22

Kenne hier mich leider rechtlich zu wenig aus, denke aber das es in diesem Fall nicht unbedingt eine Straftat handelt da ja Toilöettenpapier nachwievor im Handel verfügbar ist und somit keine Notlage besteht.

Bin aber wie gesagt kein Rechtanwalt und somit handelt es sich bei meiner Aussage um eine reine Vermutung!

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