Hallo,
heute bekam ich vom Landkreis einen Rückruf von BMW aufgrund Fehler im Gasgenerator des Beifahrerairbags.
Wohl bekannt der Rückruf.
Nun bin ich zu BMW gefahren und er meinte, dass wenn durch eine Prüfung festgestellt wird, dass das Auto einen defekten Gasgenerator hat, es bis zum Jahresende dauert.
Landkreis sagt, dass ich das Auto bis zum Wechsel NICHT fahren darf.
Bmw sagt, man könne auf eigene Verantwortung bis zum WECHSEL fahren.
Muss ich mit dem Landkreis reden?
Ich will niemals das Auto ein fast komplettes Jahr still legen!
MfG