Magen durch Silberwasser, Ibuprofen und Paracetamol extrem angegriffen - was tun?

Hallo zusammen,

Ich habe Mist gebaut und freue mich über jegliche Infos, Erfahrungen und Tipps!

ich hatte vor 3 Monaten eine Magendarm Grippe, die ich auf Empfehlung eines Heilpraktikers mit Silberwasser behandelt habe. Scheinbar habe ich das Silberwasser zu viel getrunken und dadurch ganz starke Unterleibsschmerzen bekommen. Scheinbar hat das Silberwasser nicht nur die Viren sondern den ganzen Magen, Darm vernichtet. Dann habe ich alles abgesetzt und mich komplett checken lassen: Darmspiegelung, Ultraschall, Blutwerte usw. nichts auffälliges ausser kleine Entzündungsstellen. Ich war damals im Ausland und habe verschiedene Magendarm Aufbau Mittel bekommen die auch gut geholfen haben. Leider weiss ich nicht mehr genau was es war - das war in der Ukraine.

Jetzt hatte ich vor kurzem eine Zahnwurzelbehandlung und habe gegen die Schmerzen Ibuprofen verschrieben bekommen. Nachdem ich die Tabletten abgesetzt haben (ca. 2000 mg am Tag) kamen die heftigsten Magen Darm Schmerzen wieder. Dagegen sollte ich dann auf Paracetamol umsteigen, was genau so schlimm war!?

Jetzt habe ich alles abgesetzt, aber habe immer noch extreme Schmerzen im Unterleib. Es geht von stechen an verschiedenen Stellen (Rücken, Nieren, Leber, links rechts), brennen und ich stehe einfach total unter Druck die ganze Zeit. Das ist so nervenauftreibend, dass ich ständig wieder dazu neige ein Schmerzmittel zu nehmen um zumindest abends schlafen zu können.

Daher meine Frage: Was kann ich beruhigendes nehmen (ausser Schmerzmittel) um diese Schmerzen weg zu kriegen? Speziellen Tee? Vielleicht Oel trinken? Heilerde? Oder ein Mittel das den Magen resistent macht gegen Magensäure?

Ich bin wirklich sehr dankbar für jeden Ratschlag!

Liebe Grüße Martina

Heilerde, Magen, Darm, Ibuprofen, Schmerzmittel, Paracetamol
Magix Video - welches Format abspeichern?

Hey zusammen,

ich versuche bei Magix Video Pro X2 ( eigentlich egal, da fast alle Magix Versionen ähnlich sind) vor ein Video noch ein anderes zu setzen.

Leider mach ich irgendwas falsch beim abspeichern, da die Video entweder extrem gross werden oder die Qualität wird schlechter. Hier meine Videos:

  1. Video 1 - MP4 Video mit 960 x 720 und 25 fps 374 MB
  2. Video 2 – Mp4 Video mit 1920 x 1080 und 24 fps 21,2 MB

Sobald ich das erste Video in Magix lade, kommt die Frage: The current Movie has a resolution of 720x576 (4:3) 25 FPs The File “Video 1” has a resolution of 960 x 720 (4:3) 25 FPS If you want to align the movie and video movie Settings to the file you wish to import, please click on “Adjust”. Ist das sinnvoll? Ich bin doch gerade erst dabei anzufangen ein neues Video zu erstellen und wenn ich fertig bein kann ich ja dann beim Exportieren auswählen welches Format ich haben möchte und in welcher Auflösung. Wenn ich jetzt das MP4 Video einfach unbearbeitet als MP4 Video exportiere wächst es von 374 MB auf über 700 MB an. Ich würde gerne die beiden Videos (Video1 und Video2) zusammen führen und in 640 x 480 abspeichern. Da dürfte das Video von 374 MB doch nicht wesentlich größer werden oder`?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand in kurzen prägnanten Schritten erklären kann wie unter welchem Format, mit adjust oder ohne, das Video als MP4 speicher ohne großen Qualiätsverlust und ohne so groß zu werden.

Danke schon mal für jegliche Hilfe :) Martina

Videobearbeitung, Magix, Codec
Holland - Deutschland, Internationale Strafverfahren. Wen informieren? Wo Anzeigen?

Hallo,

Es gibt eine Person mit holländischer Staatsbürgerschaft gegen den in Holland ein heftiges Strafverfahren läuft - er wurde bereits zu mehreren Jahren Haft verurteilt allerdings hat sein Anwalt mit Revision / Berufung das ganze noch mal raugezögert.

Diese Person befindet sich derzeit in Deutschland ist in den kriminellsten Kreisen aktiv und fügt vielen Menschen erheblichen Schaden zu.

Es gibt einen Kreis von Personen in DE die heftigst bedroht werden und sich das jetzt nicht mehr gefallen lassen wollen.

Für diese Bedrohungen, Verletzungen, Einbrüche usw. gibt es Beweise und Zeugen. Ein Beratungsgespräch bei der Polizei hat ergeben, dass man eine Anzeige gegen diese Person schalten könnte. Dadurch würd diese Person vorgeladen und zu den Tatsachen befragt. Falls das ganze vor Gericht kommt kriegt die Person im besten Falle eine Geldstrafe und eventuell Bewährung.

Die Polizei in DE meinte, dass die Holländer nicht über die Straftaten in DE informiert werden!? Und die Polizei meinte, dass eine Anzeige seehr gefährlich wäre, da diese Person dann nur noch aggresiver werden würde und eventuell über ihre kriminellen Verbindungen den Personen schlimmen Schaden zufügen könnte - der schwer nachweissbar ist.

Daher die Frage: Wo und über welchen Weg kann der Kreis der Personen die in DE erheblich von dieser Person bedroht werden, die holländischen Behörden darüber in Kenntnis setzen damit diese Straftaten bei dem Verfahren in Holland berücksichtigt werden?

Holländische Polizei, Krippo, Staatsanwaltschaft, Botschaft in DE? Muss man gegen diese Person eine Strafanzeige in DE stellen, da hier die Straftaten begangen wurden oder sollte man das in Holland machen?

Bin für jeden Tipp dankbar! Martin

Deutschland, Anzeige, Holland, Strafrecht
2 Kg Kratom vom Zoll abgefangen - Verstosse gegen das AMG, Bannbruch

Bei mir wurde am 13.09.2013 2KG Kratom vom Zoll abgefangen. Jetzt am 23.6.2014 bekomme ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt.

.....schnipp Ermittlungsverfahren gegen Sie selbst wegen Verdahct des Bannbruchs und Vergehen gegen das Arzneitmittelgesetz.

Gegen Sie wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdahct besteht, dass Sie verbotswidrig in Deutschland zulassungspflichtige, jedoch nicht zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Funktionarzneimittel, die als bedenklich im Sinne des § 5 Abs. 1 AMG anzusehen sind, eingeführt haben.

Dadurch besteht der Verdacht des Bannbruchst und des Vergehens gegen das Arzneimittel gesetz.

Ich gebe Ihnen hiermit gelegenheit sich zum Sachverhalt schriftlich zu äussern.

Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob Sie aufdie Rückgabe der sichergestellten Arzneimittel verzichten und mit deren form und entschädigungslosen Einziehung einverstanden sind. ......schnapp

Das Paket war als Lederfärbemittel beschriftet.

Ich verstehe nicht ganz ob mir jetzt ein Steuerstrafverfahren oder ein Verstoss gegen das AMG vorgeworfen wird!?

Wie soll ich jetzt reagieren?

1. Mit der Aussage, dass ich mich nach so einem langem Zeitraum an keine Details mehr erinnern kann und auch das Lederfärbemittel nicht mehr benötige und der Vernichtung zustimme.
2. Das ich überhaupt keine Ahnung habe wer mir soetwas geschickt haben könnte und was es damit auf sich hat und ich mit der Vernichtung einverstanden bin. 
3. Das ich ein Lederfärbemittel bestellt habe, dass solange ich es nicht konsumiere bzw. Es als Arzneitmittel nutze auch keine Gefahr darstellt.  Auf kratom.eu kann man ja schliesslich auch Kratom zum malen kaufen. Dort gibt es folgende Info: 

http://kratom.eu/Was-ist-Kratom In Deutschland: Kratom fällt unter das Arzneimittelgesetz (AmG), §2 Absatz 1, sobald eine Anwendung an Tier oder Mensch vorgenommen wird.    Wir verkaufen unser Kratom nicht als Arnzeimittel! Kratom ist unbedingt außer Reichweite von Kindern zu lagern! Gehe verantwortungsvoll mit deinem Kratom um!

Freue mich über ein paar konkrete Ratschläge

Vielen Dank dafür bereits im voraus...

Martina

Zoll, Kratom
Kündigung erhalten - wann Laptop usw. Abgeben?

Hey zusammen,

Ich habe am Donnerstag u.g. Kündigung erhalten. Das ganze habe ich mit den Worten "zur Kenntniss genommen" unterschrieben. Mein Chef meinte, das ich am we noch mal alle privaten Sachen vom Laptop iPhone runter machen soll und das ganze dann am Montag, also morgen abgeben soll.

Da ich gerade privat kein Handy oder Laptop habe waere das sehr nervig fuer mich.

Daher die frage - muss ich das jetzt abgeben? Ich habe der Kündigung nicht zugestimmt und verbrauche gerade meinen resturlaub, warum also die Eile? Wie sieht das ganze rechtlich aus?

Freu mich auf Tipps und Meinungen :)

--schnip

Überschrift: Beendigung des Dienstverhältnisses a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach mehrfacher mündlicher Verwarnung sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30 April 2013 zu beenden. Sie werden nach Übergabe aller Agenden mit sofortiger Wirkung per 22. März 2013 dienstfrei gestellt. Es wird vereinbart, dass der bestehende Resturlaub innerhalb des Dienstverhältnisses bzw. innerhalb der Freistellung aufgebraucht wird. Ein allfälliger Resturlaub wird mit der Endabrechnung zur Auszahlung gebracht.

Das Arbeitsverhältnis wird bis zum 30 August 2013 ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.

b) Spesen Eventuelle noch ausstehende Reise / Spesenabrechnungen sind bis Ende März 2013 abzurechnen.

c) Commission Sie erhalten Ihre Commission für 2013 mit einer Zielerreichung von 60% ausgezahlt. Das sind 1960 Brutto (Januar - bis April 2013). Mit diesem Betrag sind jegliche Zahlungen aus dem Commisssions System abgegolten.

d) Aufrechnung / Zurückbehaltung Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass gegenüber den wechselseitigen Ansprüchen aus dieser Vereinbarung die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen sind.

e) Ausgleichsklausel Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.

f) Firmenunterlagen, Übergabe Projekte Sie sind verpflichtet bis zum 21 März 2013 sämtliche der Firma gehörenden Unterlagen oder Gegenstände (z.B. Handy, Telefonkarten, Parkkarte, Zutritts karte), Programme, einschließlich Kopien und deren Dokumentationen, die Ihnen überlassen wurden oder die Sie während der Beschäftigungszeit für die Firma angelegt, gesammelt, oder erworben haben, vollständig an die Firma herauszugeben. Es wird vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Ihrem letztem Arbeitstag alle persönlichen E-Mails aus Ihrem Account entfernen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber maximal einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Account aufrecht erhält , um so durch eine entsprechende Nachricht auf andere zuständige Mitarbeiter zu verweisen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, allfällige private E-Mails vertraliche zu behandeln und zu löschen.

Kündigung, Arbeitsrecht, Besitzrecht
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