Hallo... ich gehe an eine FOS in Bayern und habe heute aus heiterem Himmel eine Attestpflicht verordnet bekommen. Jetzt bin ich besorgt, dass die Schule genau wie sie mit Attestpflichten pokert auch so mit Amtsarzt Pflichten umgeht. Meine Frage ist: Darf eine Fachoberschule in Deutschland nach dem Grundgesetz den Amtsarzt vorschreiben, welcher nicht nur nicht ein Experte auf bestimmten Gebieten ist sondern auch nicht der Arzt des Vertrauens ist? Soweit ich weiß herrscht in Deutschland die "Freie Arztwahl" was bedeutet, dass mir die FOS, die lediglich auf ihrer (teils sehr dehnbaren) Schulordnung, einer nicht rechtlichen Grundlage operiert nicht vorschreiben darf zu welchem Arzt ich gehe.

Klar könnten die mich einmal als Überprüfung zum Amtsarzt schicken... aber nicht jedes mal!