Amtsarzt Pflicht trotz freier Arztwahl?
Hallo... ich gehe an eine FOS in Bayern und habe heute aus heiterem Himmel eine Attestpflicht verordnet bekommen. Jetzt bin ich besorgt, dass die Schule genau wie sie mit Attestpflichten pokert auch so mit Amtsarzt Pflichten umgeht. Meine Frage ist: Darf eine Fachoberschule in Deutschland nach dem Grundgesetz den Amtsarzt vorschreiben, welcher nicht nur nicht ein Experte auf bestimmten Gebieten ist sondern auch nicht der Arzt des Vertrauens ist? Soweit ich weiß herrscht in Deutschland die "Freie Arztwahl" was bedeutet, dass mir die FOS, die lediglich auf ihrer (teils sehr dehnbaren) Schulordnung, einer nicht rechtlichen Grundlage operiert nicht vorschreiben darf zu welchem Arzt ich gehe.
Klar könnten die mich einmal als Überprüfung zum Amtsarzt schicken... aber nicht jedes mal!
4 Antworten
Der Amtsarzt wird dann eingeschaltet, wenn man in der Schule glaubt, Du seist nicht krank. Er ist eine Art Kontrollinstanz und erbringt eine zweite Meinung zu Deiner Erkrankung. Meistens dann, wenn es zu häufigen Fehlzeiten kommt.
Der Amtsarzt wird aber nicht Deinen Hausarzt ersetzen.
Gruß Matti
§ 43 Schulgesetz NRW: Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen:
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Normalerweise reicht bei einem Attest für die Schule völlig ein normaler Hausarzt aus ich verstehe daher nicht warum du zum Amtsarzt solltest🤔
Das wurde bereits des öfteren in meiner Klasse als Pflicht verteilt... Die müssen jedes mal, wenn sie krank sind in die Stadt zum Amtsarzt rennen... aber das darf die Schule meines Wissens nach nicht.
Nein, dafür müssten sie schon gewichtige Gründe nennen. Einfach so anordnen, können sie das nicht.
Ich kenne es so, dass du jedes Mal ein Attest deines Arztes vorlegen musst.
Wenn dann der Verdacht besteht, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehe, dann schicken sie dich zum Amtsarzt.
Oder er kommt zur Schule und du musst hin.
Können sie dich nur einmal zur Überprüfung zum Amtsarzt schicken oder können sie einem auch eine dauerhafte Amtsarzt Pflicht aufdrücken (sollte meines Wissens nach nicht erlaubt sein).
Ich kenne das nicht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Amtsarzt dafür Zeit haben sollte. Gibt ja leider jede Menge Schüler wie dich.
Aber: Die Schule weiß, was sie darf, da kannst du mal sicher sein.
Hatte es sowohl in der Grundschule als auch auf der Realschule, dass Lehrer in welcher Hinsicht auch immer ihre Grenzen überschritten haben und die Schulleitung auch noch hinter sich hatten.
Du wusstest bereits auf der Grundschule, welche "Grenzen" Lehrer haben, und dass sie sie überschritten haben?
Na, dann informier dich mal ebenso wie damals.
Ich denke, dass dir der Begriff "Elterngespräch" etwas sagt. Ich habe meinen Eltern während der Grundschule jedes mal mitgeteilt, ob etwas ungewöhnliches aufgetreten ist, woraufhin diese sich mit den Lehrern in Verbindung gesetzt haben. So habe ich immer mitbekommen, wenn Lehrer ihre Grenzen überschritten und gegen Regeln verstoßen haben (sollte heutzutage eig. kein Geheimnis mehr sein, dass Lehrer des öfteren gegen Grenzen verstoßen). Aber aufgrund deiner sarkastischen Art vermute ich, dass du einfach blind das Schulsystem verteidigst und auf die Zurechnungsfähigkeit des Durchschnittslehrers plädierst.
Danke für die Antwort... habe aber heute nochmal nachgefragt und die sehen das irgendwie anders.