Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch
Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.

Meine Fragen hierzu wären:

Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?

Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?

Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?

Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?

Danke euch schon mal im Voraus.

Widerspruch einlegen 100%
Rechnung bezahlen 0%
Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Unternehmen, Widerspruch, Dokumentenfälschung, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Widerspruch für Beurlaubung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade echt geschockt und voller Wut. Wir wollten nächste Woche zu der Trauerfeier meiner Oma fliegen. Die Trauerfeier wurde leider nun mal so gelegt, dass wir ein Tag vor den richtigen Winterferien fliegen. Aus diesem Grund haben wir ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Der wurde vom Abteilungsleiter abgelehnt. Ich bin gerade echt sauer, seine Begründung war einfach "Beurlaubung kann man regeln, aber nicht unmittelbar vor den Ferien, ich lehne ihren Antrag ab und lasse es ihnen schriftlich zu kommen".

Genau diese Worte sagte er zu meinem Vater. Was man als Info wissen sollte, wir haben uns nie gut mit dem Abteilungsleiter verstanden, da er immer und immer wieder unpassende Bemerkungen gemacht hat. Voller Wut bin ich nun ins Schulbüro, habe das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Ich habe ihm das alles in Ruhe geschildert, der sagte nur, dass er das nochmal mit dem Abteilungsleiter besprechen muss und nicht gegen ihn entscheiden kann, da die Rechtsgrundlage so ist. Jetzt kommt meine Frage: ist die Gesetzeslage wirklich so? Kann man nicht ein Tag vor den Ferien beurlaubt werden?

Zudem muss ich erwähnen, dass meine Mutter gestorben ist und wir nicht mal bei der Trauerfeier dabei sein durften, weil wir damals zu klein waren, jetzt wo meine Oma (die Mutter meiner Mutter) gestorben ist, lässt die Schule uns nicht.

Wie kann man so sein. Darf man da keine Ausnahme machen?? Hat jemand vielleicht Paragraphen die das widerlegen?? Ich bin gerade echt ratlos, da wir gerne hin wollen und mein Vater alleinerziehend ist, kann er uns hier nicht alleine lassen...

Ich hoffe um Hilfe, bin echt verzweifelt..

Komme aus dem Bundesland Hamburg und gehe auf einer Stadtteilschule.

Schule, Familie, verzweifelt, Widerspruch, Beurlaubung, Paragraph
Ablehnung von der weiterführenden Schulen, wie kann ich am besten Widerspruch einlegen, bzw. wie formuliere ich diesen am besten?

Mein Sohn kommt im Sommer in die 5.Klasse. Wir haben ihn an einer Gesamtschule angemeldet, die in der nähe ist (zu Fuß 15-20 min). Gemeinsam mit 2 anderen Eltern+Kindern, aus der jetzigen 4. Klasse, haben wir uns -nach dem Besuch der Schule am "Tag der offenen Tür "- dafür entschieden! Die 3 Kinder verstehen sich prima und das bereits seit dem Kindergarten und wir wohnen alle in einem kleinen 'Dörfchen'! Mein Sohn hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und leichte Lernschwierigkeiten! Er ist sehr sensibel und hat ein ganz schwaches Selbstbewusstsein! Er ist deshalb auch in Behandlungen bei einer Kinderpsychologin (sie hat auch einen Zusatz zur 'Lerntherapie'). Die Anmeldungen waren vom 8.2.19 - 14.3.19. Alle 3 Eltern+Kinder waren an verschiedenen Terminen zur Anmeldung, ich und mein Sohn waren am 13.2., die anderen beiden früher! Am 20.2. hatten wir die Ablehnung im Briefkasten! Begründung:"Die Ablehnung Ihres Kindes wurde nach einem Losverfahren auf der Grundlage einer Auswahl nach drei Leistungsbereichen bestimmt. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Paragraph 46 SchulG NRW i. V. m. Paragraph 1 APO-SekI." Ganz unten in dem Brief steht das man gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben kann, schriftlich oder zur Niederschrift!

Schule, Recht, ablehnung, Kinder und Erziehung, Widerspruch, Ausbildung und Studium
IHK - Mündliche Prüfung durchgefallen - Widerspruch?

Hallo,

ich hatte heute meine mündliche Prüfung. Vorbereitet mit 16 Folien habe ich diese vorgetragen.

Schon während der Präsentation waren zwei der drei Prüfer total grimmig, mies gelaunt und schauten mich nicht einmal richtig an. Ich habe mich davon nicht beirren lassen und trotzdem fachkundig in freier Sprache vorgetragen. Anschließend folgte das "Fachgespräch". Nachdem ich rausgeschickt wurde sollte ich anschließend wiederkommen und bekam unfassbare 31 Punkte mitgeteilt. Allein die Präsentation ohne Fachgespräch ist ja schon 1/3 der Note. Und ich bin mir sicher das sie optisch seeehr gut gelungen ist, auch vom Inhalt - da lege ich meine Hand für ins Feuer.

Ich habe bereits einen Widerspruch fertig geschrieben aus denen meine Begründung des Widerspruchs hervorgeht. Diese Begründung werde ich jetzt hier anfügen. Meine Frage an euch - wie seht ihr die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs mit dieser Begründung? Vermutlich eher gering oder? Mich macht es einfach wütend das richtige Aussagen als falsch deklariert wurden. Fühle mich irgendwie wehrlos ausgeliefert. Die Prüfer waren alle jenseits des Rentenalters und konnten vermutlich mit meinem Thema (Videospielladen, Werbung über Social Media) wenig anfangen.

Begründung:

-Es wurde bemängelt das meine Folie einen Fehler enthält auf Seite 7. Hier ist die Rede von einem USP (Unique Selling Point). Laut Prüfer würde dies „Unique selling proposition“ heißen und ich solle doch bitte in ein Wirtschaftslexikon nachschauen. Dies entspricht aber nur halb der Wahrheit. In Wirklichkeit sind beide Schreibweisen in Ordnung. Als Beleg dienen mehrere Informationsquellen sowie das von ihm benannte Wirtschaftslexikon.

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/unique-selling-proposition-usp/unique-selling-proposition-usp.htm

(Hier heißt es etwas weiter im Text: Eine andere Auflösung des Akronyms USP lautet: Unique Selling Point (deutsch: Alleinstellungsmerkmal)).

-Ich wurde gefragt wie sich Kundenzufriedenheit messen lässt, bzw. wie man hier eine Erhebungsmethode schaffen kann. Ich nahm Bezug auf meine Präsentation / Seite 13, und verwies auf die Möglichkeit Kundenumfragen anhand der eingeführten Kundenkarte durchzuführen, zudem Social Media und Feedbackkasten als Kundenzufriedenheitsumfrage einzusetzen. Dies sei laut Prüfer falsch. Er nannte ein Beispiel am Ende des Fachgesprächs wonach die Kunden an der Kasse nach der Postleitzahl zu fragen wären, dies sei eine richtige von mir nicht genannte Antwort gewesen. Auch hier muss ich widersprechen. Eine Nachfrage der Postleitzahl gibt keinen Aufschluss über die Kundenzufriedenheit. Wie der Prüfer zu dieser Aussage gekommen ist, ist mir ein Rätsel. Auch hier fand eine negative Bewertung meiner mündlichen Note statt.

Schule, IHK-Prüfung, Widerspruch
Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Wunsch-Grundschule abgelehnt, was nun?

Hallo guten Morgen, brauche unbedingt Hilfe.

Gestern kam zu unserem Entsetzen der Ablehnungsbescheid unserer Wunsch-Grundschule, wir sind völlig aufgewühlt. Begründung war fehlende Kapazität. Es stand wortwörtlich drin, dass es keiner Prüfung eines wichtigen Grundes bedarf, da die Kapazität der Schule fehlt, soll also heissen, die haben sich garnicht erst unsere ganzen Begründugen und persönliche familiäre Situation angeschaut. Ein Grund ist, unser Sohn ist Integrativkind mit I-Sratus in einer Integrativkita und die Wunschschule, welche eine Inklusionsschule mit besonderen Fördermöglichkeiten ist, hat abgelehnt. Die einzige hier in der Nähe. Und die, wo wir hinsollen, hat nur einen Sonderpädagogen, ist aber keine Inklusionsschule. Dazu kommt, dass sowohl meine Arbeitsstelle in direkter Nähe ist, als auch die Wohnung des Vaters (wo sich unser Sohn sehr häufig aufhält und sehr kurzer Schulweg ist), als auch der grosse Bruder direkt um die Ecke auf dem Gymnasium ist und somit die beste Betreuung für Schulweg und Hausaufgaben etc. hätte. Ausserdem kommen einige Kinder aus seiner Integrativ-Kitagruppe in diese Inklusionsschule, wogegen in die zugewiesene Schule kein einziges Kind aus seiner ganzen Kita hingeht. Aber ein gutes stabiles soziales Umfeld ist neben der Förderung für unseren Sohn aufgrund seiner besonderen Beeinträchtigung enorm wichtig und das nicht nur für die Jahre der Grundschule sondern ausschlaggebend für den ganzen weiteren Lebensweg, damit sich die Beeinträchtigungen nicht verschlimmern.

Kann mir jemand helfen, was können wir tun, damit das auf jeden Fall klappt?? Widerspruch werden wir einlegen aber was, wenn die sagen, geht trotzdem nicht, wir sind voll??

Danke euch!!

Schule, Recht, Brandenburg, Grundschule, Inklusion, Integration, Widerspruch, kultusministerium
Der Qur'an enthält keine Widersprüche?

Der Qur'an soll angeblich keine widersprüche enthalten? Wie lassen sich dann folgende verse aus dem Qur'an erklären?

Adam wurde aus Ton (trockenem Lehm) erschaffen (Sure 55,14), aus Sperma (Sure 76,2), aus einem Blutklumpen (Sure 96,2), mit den Händen Allahs (Sure 38,75).

Wein ist verboten (Sure 5,90; 2,219), aber im Paradies steht Wein in Hülleund Fülle zur Verfügung (Sure 47,15).

Das Gesetz über die Erbschaft: In den Suren 4,7 und 2,180 steht über das Erbe, dass es in gleiche Teile zwischen Männern und Frauen aufzuteilen ist, während Sure 4,11 besagt, dass den Männern der doppelte Anteil zusteht.

Wer hat den Koran geschrieben? Allah (Sure 3,3; 4,105.113)? Der heilige Geist, d.h. der Engel Gabriel (Sure 26,192-194; 16,102; 2,97)? Die Engel (Sure 15,8)?

Die täglich zu verrichtenden Gebete sind gemäß dem Koran 3 an der Zahl und nicht 5 (Sure 24,56-58). Wieso beten Muslime fünf Mal am Tag?

Strafe im Fall von Ehebruch : Lebenslängliche Haft (Sure 4,15) oder 100 Peitschenhiebe (Sure 24,2)?

Die Propheten: Sind sie alle gleich (Sure 3,84; 2,136.285) – oder gibt es einige, die wichtiger sind als andere (Sure 2,253)?

Suren, die das Schwert betreffen: Im Koran lesen wir, dass Muslime Heiden töten sollen, wo sie sie auch finden (Sure 9,5); sie sollen ihnen auf den Nacken hauen (Sure 47,4); sie sollen Krieg gegen Nichtmuslime führen, bis diese den muslimischen Tribut entrichten (Sure 9,29); sie sollen kämpfen, bis nur noch Allah verehrt wird (Sure 8,39); sie sollen strengste Strafe für diejenigen erlassen, die sich vom islamischen Glauben abwenden (Sure 4,89; 9,3). An anderer Stelle lesen wir jedoch von der »Religionsfreiheit«: »In der Religion gibt es keinen Zwang« (Sure 2,256).

Heiden und Juden sind diejenigen, die am weitesten von den Muslimen entfernt sind, die Christen hingegen stehen ihnen am nächsten (Sure 5,82). Anderswo steht jedoch, dass Muslime sich nicht einmal mit den Christen anfreunden sollen (Sure 5,51.57).

Allah verflucht die Lügner (Sure 51,10), später erlaubt er jedoch Mohammed, einen Eid zu brechen (Sure 66,1-2).

Vielehe: In Sure 4,3 wird gesagt, dass Vielehe vor Ungerechtigkeit gegen mehrere Ehefrauen schützen kann, während Sure 4,129 warnt, dass es unmöglich ist, in Gerechtigkeit über mehrere Ehefrauen zu verfahren.

Der Theologe merkt übrigens folgendes an:

Viele Muslime fragen mich „Sind Sie ein Gelehrter und haben Sie schon einmal mit Gelehrten über den Koran gesprochen?“, wurde ich gefragt. „Ja, ich habe Theologie studiert. Und ja, ich kenne viele Muslime und einige von ihnen sind Gelehrte. Nicht nur das, sie sind sogar zum christlichen Glauben konvertiert, eben weil sie Gelehrte sind. Professoren und Imame…“

Wenn der heilige Qur'an keine widersprüche enthält dann erklärt mir mal die widersprüche die beigemerkt wurden?

Religion, Islam, Politik, Widerspruch, Philosophie und Gesellschaft
Krankenkasse bucht einfach immense Summe ab?

Hallo zusammen,

meine Schwester hat ein großes Problem. Ihre Krankenkasse hat vor wenigen Monaten die Familienversicherung für sie gekündigt und sie rückwirkend ab 2015 freiwillig selbstversichert, sodass sie der Krankenkasse plötzlich fast 6000 Euro Beitragszahlungen schuldet. Warum das so ist, versuchen wir momentan noch zu klären. Gegen die Rückforderung hat sie Widerspruch eingelegt.

Meine Schwester lebt aktuell in der Schweiz. Da sie sich im Ausland befindet, muss sie für ärztliche Behandlungen in Vorkasse treten und bekommt dann von der Krankenkasse eine Nachzahlung.

So, jetzt war sie bisher immer über meine Eltern familienversichert und die Krankenkasse hat nur die Bankdaten meiner Eltern, wo die Rückzahlungen für meine Schwester auch immer gelandet sind.

Sie hat der Krankenkasse kürzlich ihre Bankdaten mitgeteilt, damit keine Rückzahlung mehr den Umweg über unsere Eltern machen muss. Die Krankenkasse hat die Kontodaten aber benutzt, um die komplette Rückforderung in Höhe von fast 6000 Euro auf einmal (!!) abzubuchen. Sie ist jetzt mit über 3000 Euro im minus und ihre Karte funktioniert nicht mehr.

Wie kann das angehen?? Sie hat nie eingewilligt, dass das Geld abgebucht werden darf, der Widerspruch läuft ja noch. Sie steht jetzt mit nichts da und befindet sich in Ausbildung, das geht doch nicht?

Geld, Schulden, Bank, Versicherung, Ausbildung, Recht, Krankenkasse, Widerspruch
Warum zu jemanden gemein sein den man mag?

Hi, in der Realschulzeit (ist bei mir schon eine Weile her) gab es einen Jungen in meiner Klasse der mir immer heimlich Blicke zugeworfen hat und meinen Blickkontakt nie standhalten konnte. Es gab auch mal flüchtige Berührungen. Er hat nie mit mir alleine gesprochen und wir hatten privat nie miteinander zu tun. Facebook hatte ich nicht und whatsapp gabs noch nicht. Jedenfalls denke ich mir nun im Nachhinein das er wohl auf mich stand. (es war doch offensichtlich, und es beschäftigt mich noch sehr) Aber er war wohl zu schüchtern, obwohl er der frechste Kerl der Klasse war und jede hätte haben können. Ich denke er hat nur seine Unsicherheit überspielt. Konnte das damals alles nicht erfassen.

Er hat auch fiese Sprüche gerissen wenn andere da waren, und ich wurde auch öfter mal ein Opfer davon. Und die haben mir wehgetan, und das konnte man auch sehen, ich war auch schüchtern und zurückhaltend. Er wollte wohl vor den anderen cool sein, oder mich sogar etwas testen, weiss ich nicht. Aber wenn er mich doch offensichtlich mochte, wie kann man sowas tun? Wenn du daran Schuld bist das die Person die du magst traurig ist? Er hat sich nie entschuldigt oder sowas, und dann nach dem Schulabschluss keinen Kontakt mehr (hatten wir ja auch nur in der Schule) Aber wie kann man das über sich bringen seinen "Schwarm" bloßzustellen, zu erniedrigen und zu beleidigen nur um beliebt zu sein? Ich verstehe es nicht. Wäre er einfach nett gewesen dann hätten wir vllt zusammenkommen können. Ich kann das einfach nicht nachvollziehen wie man Menschen absichtlich verletzen kann.

Verhalten, Psychologie, Jungs, verliebt, Widerspruch
Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

Durch Krankheit (Krankenhaus und Reha) betreute mein Sohn wochenlang meinen Hund. In dieser Zeit besuchte er einen Freund und blieb dort über Nacht, weil er sehr weit weg wohnt.

Leider zerkratzte mein Hund dort einen Schrank.

Nun zu meinem Problem: Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte. Vorher hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie ich den Schaden melden solle. Dort sagte man mir ich solle nur den Geschädigten, wann es passiert ist und wie es passiert ist, schriftlich mitteilen.

Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung, dass der Freund der Betreuuer und Hüter des Hundes gewesen wäre und es wäre dann sein eigener Schaden.

Ich legte direkt Widerspruch ein und schilderte für Sachlage noch einmal ganz genau, nämlich dass mein Sohn während meiner Krankheit der Betreuuer war und dass mein Hund dort mit meinem Sohn über Nacht untergebracht war, weil eine Heimreise zu weit war (Hin- und Zurück über 600km). Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Ich habe dann nochmals Widerspruch auf dieses Schreiben eingelegt und erklärte, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass mein Sohn und nicht der Freund der Betreuuer war. Außerdem würde ich wohl kaum den Hund so weit weg für einen Tag unterbringen.

Leider kam nur wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass nur das erste Schreiben zugrunde gelegt wird. Weiß jemand Rat? Ich habe schon 2x widersprochen und alles richtig gestellt, aber davon will die Versicherung nichts hören ( klar, sie will Geld sparen).

Gibt es noch eine Chance, dass der Schaden reguliert wird? Kennt sich jemand aus?

Tiere, Hund, Versicherung, Hundehaftpflicht, Tierhaltung, Haftpflichtschaden, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung, Widerspruch
Bitte lesen hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen die Krankenkasse? Weiter habe ich im Kommentar etwas stehen? Da die Zeichenanzahl nicht ausg hat?

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag für eine Verhaltenstherapie gestellt, diese wurde abgelehnt. Anschließend haben wir einen Widerspruch eingelegt, der ist auch abgelehnt. Der MDK empfehlt eine Reha. Obwohl alle beteiligten, wie meine Anwältin, meine Logopädin meine Therapeutin mein Hausarzt und ein Psychiater nicht dafür sind.

Ich habe von März 2015- September 2016 eine Verhaltenstherapie gemacht. Allerdings kam ich mit meiner vorige Therapeutin nicht weiter. Von mir aus wurde die Therapie nicht verlängert, aufgrund persönlichen sowie therapiebezogener Differenzen zur Therapeutin. Die Beendigung der vorigen Therapie spricht für mich nicht für einen positiven Verlauf der Verhaltenstherapie.

Zu dieser Zeit war es mir nicht möglich, innerhalb der Therapie, frühzeitig dies zu erkennen, da ich die „Fehler“ oder auch „Blockaden“ sowie den „Misserfolg“ der Therapie bei mir suchte, bis mir auffiel, dass es nicht meine Schuld war. Ich hielt demnach an etwas fest, was von grundauf schon zum Scheitern verurteilt war - da ich die Gründe des Misserfolgs bei mir suchte und eine gewisse Hemmschwelle hat, die Kompetenz der Therapeutin in Frage zu stellen. Dies wurde mir aber bewusster als ich zur Logopädie ging! Worauf meine Logopädin mich auch aufmerksam machte- in der sie mir einen Wechsel empfohlen hatte.

•Persönliche Differenzen zur Therapeutin

-Die Therapeutin sprach oftmals viel mehr über ihre private Angelegenheiten, als auf mich einzugehen z. B. über die Entwicklung ihres Kindes und Ihre Suche nach einer Großtagespflege! So zog sich das Thema bis Ende der Stunde! In der wir auch über die Ereignisse der Woche gesprochen hatten. Sie konnte keine klare Linie ziehen.

-Unbewusste verletzende Äußerungen / Verhaltensarten.Sie sagte mir z. B. dass ihre Erzieher damals selbstbewusst waren!

-Sie war sehr unsicher und verzweifelt. Ebenso zweifelte sie an ihrer Kompetenz und an sich z. B. wenn ich mich ihr gegenüber nicht öffnen konnte und Blockaden hatte!

•Therapiebezogene Differenzen -Es wurden so gut wie keine praktischen Übungen Aus diesen Aspekten halte ich eine erneuerte Einzelpsychotherapie im selben Therapieverfahren für zielführend und angemessen.

Bislang bestehen immer noch dieselben Symptome, die leider nicht behandelt wurden. Diese Symptome entwickelten sich innerhalb frühester Kindheit. Z. B. Mobbing.

Wir haben wirklich alles vesucht und eine gute und ausführliche Stellungnahme eingereicht. Jetzt werde ich mit meiner Anwältin eine Klage gegen die Krankenkasse -> AOK stellen!

Sie möchten das einfach nicht zahlen. Es geht nur ums Geld. Ich habe wirklich die Therapie notwendig und kann am Berufsleben eingeschränkt teilnehmen. Bekomme Absagen wegen meinen Ängsten und Unsicherheiten. Ich war endlich froh eine Therapeutin gefunden zu haben, wo ich Hoffnungen hatte.

Jetzt ist meine Frage: Hatte jemand mal eine Klage gegen die Krankenkasse gestellt und dann die Psychotherapie bewilligt bekommen.

Danke!

Anwalt, Rechte, Gericht, Klage, Psychotherapie, Sozialgericht, Verhaltenstherapie, Widerspruch
Widerspruch gegen Ausbildungszeugnis von Aldi. Tipps?

Hallo, Ich bräuchte bitte mal Hilfe bezüglich meines ausbildungszeugnisses, welches ich von Aldi Süd bekommen habe. Ich hoffe jemand oder mehrere nehmen sich hier vielleicht die zeit und können mir helfen, da ich mir professionellen rechtsbeistand momentan nicht leisten kann. Habe bei Aldi eine Ausbildung zur Verkäuferin begonnen, aber nach knapp 6 Monaten gekündigt, da ich eine bessere stelle ausserhalb des Einzelhandels bekommen habe. Das hat Aldi natürlich nicht gefallen, aber da die nichts dagegen tun können, gab's nur zum Abschied ein 'schönes' Zeugnis. Ich werde es hier erstmal zitieren:

'Frau x konnte sich aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe und ihres grossen Interesses rasch in ihr aufgabengebiet einarbeiten. Während der Dauer ihrer Ausbildung lernten wir Frau x als eine auszubildende kennen, die ihre aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.

Sie war ehrlich, fleißig und pünktlich.

Ihr Verhalten gegenüber vorgesetzten, Ausbildern und Kollegen war vorbildlich. Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich freundlich und hilfsbereit.

Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft alles gute.'

Ich weiss ehrlich Gesagt nicht, ob es nun der Note 4, 5 oder teilweise sogar 6 entspricht. Jedenfalls habe ich mich gerade an den Widerspruch gesetzt (erst anrufen wird nichts bringen, mit der Frau kann man nicht menschlich reden) und weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das ganze nun formulieren soll, bzw RICHTIG dagegen agumentieren kann. Ich fasse dazu erstmal kurz meine Sichtweise zu den Absätzen :

Der erste Absatz klingt im Vergleich zu dem rest ja noch einigermaßen positiv, spiegelt aber keinesfalls meine Leistungen wieder. Wobei ich mir ehrlich gesagt auch nicht sicher bin, welcher Note der Absatz entpricht. Ich kann für meinen teil nur sagen, dass ich immer alles dafür getan habe um eine sehr gute Leistung zu erzielen. Sowohl theoretisch als auch praktisch. In der berufsschule habe ich auf jeden leistungsnachweis fast die volle Punktzahl (meiSt bei einem durchschnittlich von 3 oder schlechter), zeugnis auch überdurchschnittlich gut, im inneren betrieblichen unterricht auch immer alle Tests mit voller Punktzahl und die beste Bewertung für die Teilnahme am unterricht. Ich habe im September die Ausbildung begonnen. Und die ersten zwei bis drei Monate wurde ich mit Lob überschüttet. Dann kam die Weihnachtszeit, alle waren nur gestresst und schlecht gelaunt. Kein Lob mehr, nur noch schlechte Stimmung in der Filiale. Meine Arbeitsweise wurde nie oder so gut wie nie kritisiert. Was zum meckern haben die im Endeffekt immer gefunden, aber die Anforderungen habe ich immer erfüllt.

Wie stehen meine Chancen, dass an diesem Abschnitt was geändert wird? Und welcher Note entspricht er genau?

Der Rest des Textes kommt als Kommentar, da der Text hier nicht rein passt.

Arbeitszeugnis, Widerspruch
Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?

Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?

Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsagentur, Widerspruch
Monika Mumm, Coeo Inkasso und ihre Betrügereien anzeigen?

Seit über zwei Jahren werde ich von dieser Monika Mumm belästigt. Beinahe jede zweite Woche bekomme ich einen ihrer "Drohbriefe", der Text ist immer gleich: "letztmalig fordere ich Sie auf blabla, zahlen Sie bis zum .... oder ich strebe den gerichtlichen Mahnbescheid an blabla.". Ich habe mittlerweile so die Faxen dicke, dass ich diese Frau wegen Betruges anzeigen werde. Ob auch die Straftatbestände der Erpressung, Belästigung und Bedrohung erfüllt werden weiß ich noch nicht genau. Fakt ist aber das Betrug vorliegt, da die "Forderung" bei Firma XXX GmbH seit langer Zeit beglichen ist.

Ich habe dieser unerträglich nerviogen Person schon 2014 ein Schreiben geschickt, sie solle die Vollmacht des Gläubigers vorlegen und mir nachweisen das diese Forderung besteht. Nichts passierte. Sie ignoriert jedwedes Schreiben und ging auf nichts ein. Sie schreibt zwar immer wieder "bezugnehmend auf die bisherige Korrewspondenz", doch nimmt sie immer nur Bezug auf ihre eigenen Schreiben. Der Wortlaut Ihrer Schreiben ist immer exakt gleich, nur die Schriftgröße und das Datum ändert sich von Mal zu Mal. Ich vermute sie verschickt ihre "Drohbriefe" einfach autiomatisiert ab, ohne auf irgendeinen Widerspruch einzugehen.

Als Anhang habe ich mein aktuelles Antwortschreiben - anonymisiert - als Jpg beigefügt, für den Fall dass sich noch mehr Leute dazu berufen fühlen dieser Frau Mumm mit einer Anzeige wegen Betruges an den Karren zu fahren. Ich bezweifle zwar dass ich eine Antwort auf mein Schreiben erhalte, die Anzeige bei der Polizei steht aber.

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Inkasso, Widerspruch
Unfallversicherung private?

Guten Tag, vielleicht kann mir jemand auf dem Gebiet der privaten Unfallversicherung weiterhelfen. Am heutigen Tag erhielt ich von der Unfallversicherung über die Höhe der Zahlung bescheid, ich bin Versicherungsnehmer. Der Unfall meines Mannes war am 13.05.13. Nach 1,5 Jahren wurde mein Mann schon einmal begutachtet. Der Gutachter damals gab uns den Tipp die Begutachtung nach hinten (3 Jahre nach dem Unfall) zu verlegen, da es hätte sein können, dass er in der Zwischenzeit ein künstliches Hüftgelenk erhalten hätte. Dann hätte er mehr Geld von der Unfallversicherung erhalten. Bis zum heutigen Tag wurde diese OP noch nicht notwendig, zum Glück. Im Mai waren nun die 3 Jahre um. Die Unfallversicherung hatte 3 Monate zuvor den Gutachter wieder beauftragt. Die 3 Jahresfrist ist im Mai abgelaufen. Die Gutachten sind allerdings erst jetzt fertig geworden. Bei den 4 Gutachten handelt es sich um die von der BG in Auftrag gegeben. Diese wurde für die private Unfallversicherung mit herangezogen. So und nun zu meiner Frage. Bei der erste urologische Gutachten bekam mein Mann 15% MDE. Zwischenzeitlich hat er einen Blasenschrittmacher implantiert bekommen. Laut der MDE Tabelle steht ihm da 20-40% zu. Das neue urologische Gutachten ergibt aber nur eine MDE von 10%. Und diese 10% wurden von der Unfallversicherung herangezogen. In meinem Augen ist das aber zu wenig. Kann man Widerspruch einlegen bei der Unfallversicherung, wegen den 10% des urologischen Gutachten ?

Danke im Voraus!

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Unfallversicherung, Widerspruch
Muss ich zahlen, wenn mein Handy gehackt wurde und dadurch auf meiner Handyrechnung Kosten verursacht wurden durch Boku / Holyo?

Ich habe vor ein paar Wochen nachts während ich schlief mehrere SMS bekommen, dass ich Spiele-Guthaben über Holyo.com gekauft hätte, insgesamt im Wert von 60 Euro. Außerdem wurden mir Guthabencodes für eben jenes Spieleguthaben zugeschickt und (ich teste es am nächsten Tag) offensichtlich auch verwendet. Die Transaktionen wurden über den Online-Bezahldienst "boku.com" abgewickelt.

Zuerst dachte ich, es sei vielleicht nur SPAM, setzte mich aber dennoch mit boku.com sowie holyo.com in Verbindung, um zu erfahren, dass diese Transaktionen tatsächlich getätigt wurden und meine Handyrechnung deshalb mit 60 Euro belastet werden wird. Eine Möglichkeit zum Widerruf gebe es laut AGBs, denen ich zugestimmt haben soll, nicht. Da ich sicher weiß, dass niemand aus meinem Umfeld diese Käufe über mein handy getätigt haben kann (es war zum Zeitpunkt des Kaufes mitten in der Nacht und ich habe mit meinem Handy neben mir geschlafen), ist es ziemlich sicher, dass mein Handy gehackt wurde! Habe des Handy am nächsten Tag auf Werkseinstellungen zurück gesetzt.

Ich habe außerdem bei meinen Handyanbieter direkt eine Drittanbietersperre einrichten lassen, damit so etwas nicht nochmal passieren kann.

Vor einigen Tagen kam jetzt meine Handyrechnung, auf der tatsächlich die 60 Euro zusätzlich vermerkt sind. Muss ich diese zahlen, obwohl ich den Kauf nicht begangen habe? Kann ich Widerspruch einlegen gegen die Rechnung?

Vielen Dank im Voraus.

Handy, Rechnung, Abzocker, SMS, Trojaner, Widerspruch

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