Meine Tochter(16) wird zum 01.08.2017 ein Kolleg besuchen.Wir haben ein Antrag auf Übername der Fahrkosten gestellt . Die Entfernung zum Kolleg liegt bei 5 km.Laut Gesetz werden die Kosten (12 Euro Eigenanteil) ab 5 km übernommen . Da die Entfernung laut Bescheides bei 4,5 km. liegt, haben wir eine Absage bekommen. Ich möchte gerne ein Widerspruch einlegen.Meine Frage hat jemand Erfahrung gemacht?Ob es sich überhaut lohnt gegen Landrat zu klagen?