Mein Sohn kommt im Sommer in die 5.Klasse. Wir haben ihn an einer Gesamtschule angemeldet, die in der nähe ist (zu Fuß 15-20 min). Gemeinsam mit 2 anderen Eltern+Kindern, aus der jetzigen 4. Klasse, haben wir uns -nach dem Besuch der Schule am "Tag der offenen Tür "- dafür entschieden! Die 3 Kinder verstehen sich prima und das bereits seit dem Kindergarten und wir wohnen alle in einem kleinen 'Dörfchen'! Mein Sohn hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und leichte Lernschwierigkeiten! Er ist sehr sensibel und hat ein ganz schwaches Selbstbewusstsein! Er ist deshalb auch in Behandlungen bei einer Kinderpsychologin (sie hat auch einen Zusatz zur 'Lerntherapie'). Die Anmeldungen waren vom 8.2.19 - 14.3.19. Alle 3 Eltern+Kinder waren an verschiedenen Terminen zur Anmeldung, ich und mein Sohn waren am 13.2., die anderen beiden früher! Am 20.2. hatten wir die Ablehnung im Briefkasten! Begründung:"Die Ablehnung Ihres Kindes wurde nach einem Losverfahren auf der Grundlage einer Auswahl nach drei Leistungsbereichen bestimmt. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Paragraph 46 SchulG NRW i. V. m. Paragraph 1 APO-SekI." Ganz unten in dem Brief steht das man gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben kann, schriftlich oder zur Niederschrift!