Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?

Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.