Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit: Widerspruch zur Übermittlung von Daten an andere Sozialleistungsträger - Habt ihr Verbesserungsvorschläge?
Derzeit lebe ich vom Jobcenter. Mein Sachbearbeiter hat ein medizinisches Gutachten durch den Ärztlichen Dienst eingeleitet.
Damit der Ärztliche Dienst ein Gutachten erstellen kann, musste ich mehrere Schweigepflichtentbindungen unterschreiben und einen Fragebogen ausfüllen.
Gegen die Übermittlung von medizinischen Daten an andere Sozialleistungsträger möchte ich Widerspruch einlegen.
Kann ich den Widerspruch so lassen, oder habt ihr Verbesserungsvorschläge?
3 Antworten
Kannst Du m.M.n. im Groben so lassen.
Man versteht, was Du meinst. Das zählt.
Was spricht dagegen, die Daten zu übermitteln?!
Evtl riskierst du dadurch Kürzungen oder Einstellung anderer sozialer Bezüge.
Ich würde keine Widerspruch einlegen.
Wenn du die Daten auf dem Weg nicht freigibst wird ein Gutachter beauftragt und er fordert von dir sämtliche ärztliche Berichte ein.
Das beschert dir viel Arbeit und sehr wahrscheinlich auch kosten.
Arbeitest du nicht mit bekommst du keine Reha - Maßbahnen gezahlt. Glaubst du tatsächlich das Kk / JC und DRV nicht miteinander vernetzt sind?
Verweigerst du die Zusammenarbeit gibt es nichts….das steht auch in den AGB der jeweiligen Kostenträger.
Wieso willst du denn Widerspruch einlegen? Du gefährdest damit dein ALG2.
Wieso sollte ich dadurch meinen Anspruch auf ALG2 gefährden?
Solange ich das Gutachten erstellen lasse, ohne irgendwelche Schwierigkeiten zu machen, habe ich weiterhin Anspruch auf ALG2.
Nur wenn man sich weigert, das Gutachten über sich ergehen zu lassen, kann ALG2 sogar komplett versagt werden.
Ein Gutachten kann nur mit Hilfe aller deiner medz. Daten angefertigt werden…
Ich habe Bedanken darin, dass die Krankenkasse, etc. meine Diagnosen erfährt. Somit könnte ich z. B. den Anspruch auf eine Reha oder Kur verlieren.
Ich bin erst 24. Es geht darum, mich irgendwie einzugliedern. Wenn die Krankenkasse jetzt Daten vom Ärztlichen Dienst empfängt, besteht die Gefahr, dass die KK hinterher einen Antrag auf Reha o. Ä. gleich ablehnt.