Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.
Meine Fragen hierzu wären:
Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?
Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?
Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?
Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?
Danke euch schon mal im Voraus.
4 Stimmen
3 Antworten
Falls es sich um Betrug handelt ist ein Widerspruch nicht nötig, ignorier das Schreiben oder falls es dir wichtig ist geh zur Polizei. Lass dir vieleicht von dem Unternehmen eine Bescheinigung, eine Kopie von deinem Kundenkonto oder wenigstens eine Email o.ä geben, wo erkenntlich ist, dass gegen dich keine Forderungen bestehen und dann sollte sich das geklärt haben.
Wenn du die originale Rechnung bezahlt hast und dir bestätigt wird, dass auf deinem Kundenkonto keine offenen Forderungen vorhanden sind, erstatte Anzeige.
Auf einen Mahnbescheid mußt Du erst reagieren, wenn er vom Amtsgericht kommt, die Rechnung scheint gefälscht zu sein und Betrüger sind am Werk.
Wenn es ein Mahnbescheid vom Amtsgericht ist, solltest Du unbedingt fristgemäß Widerspruch einlegen, damit kein Pfändungsbeschluß ergeht. Nach dem Widerspruch kommt es dann zum Termin vor dem Zivilgericht, wo Du dann beweisen kannst, daß Du der Firma kein Geld schuldest,
Ja, ich werde direkt am Montag nochmal bei dem Kundenservice anrufen und mich nochmal erkundigen und mir was ausstellen lassen. Der Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht. Antragsteller ist jedoch anscheinend eine Privatperson, da das Unternehmen nicht erwähnt wird. Prozessbevollmächtigter ist ein Inkasso.