Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

Arbeit, Recht, Anwalt, Gesetz, Geschäft, Hausrecht, Hausverbot, Widerspruch, hausfrieden
Ablehnung der Pflegestufe / Hat der MdK es nötig falsche Aussagen im Gutachten zu treffen?

Hallo,

bei meiner Mutter wurde bereits 3 x aufgrund falscher Aussagen im Gutachten die Pflegestufe abgelehnt. Beim ersten Gutachten habe ich einen Widerspruch über 3 A4 Seiten, mit der Begründung und Auflistung der falschen Aussagen an den MdK geschickt. Der benötigte dann 5 Wochen um folgendes mitzuteilen: Ihr Widerspruch ist unbegründet, wir bestätigen die Ausführungen des Gutachters. Diese "Dummdeutsch" Aussage zeigt wieder einmal, das sich auch mit dem Widerspruch nicht ernsthaft beschäftigt wurde. Vorgestern war dann das dritte Gutachten im Briefkasten. Wieder die Ablehnung der Pflegestufe, aber mit Anerkennung von 38 Min in der Pflege und 45 Min in der Hauswirtschaft. Wieder mal falsche Aussagen, wie meine Mutter könne mit Rollator das Bad aufsuchen, nur leider geht es nicht bis zur Toilette. Waschen könne sie sich am Waschbecken, mit etwas mehr Zeitaufwand. Tatsächlich kann sie am Waschbecken nur Hände und Gesicht waschen, das dauert bis zu 40 Min. Sie hat ein offenes Bein und einen Nierenstein, bekommt Schmerz- und Betäubungsmittel, damit die restlichen Schmerzen erträglicher werden. So geht es dann weiter im Gutachten. Bei dem Gutachtertermin war eine Pflegekraft anwesend, die das Gespräch mitgeschrieben hat. Ein Widerspruch gegen dieses Gutachten hätte sowieso keinen Erfolg. Irgendwie muss man doch solche Kräfte zur Rechenschaft ziehen können, die schaden den wirklich Pflegebedürftigen mehr als sie nutzen. Eine sehr bedenkliche Aussage wurde von der Barmer GEK gemacht, wo die Dame sagte: wenn Ihre Mutter keine Pflegestufe bekommt, kann sie doch jederzeit ins Krankenhaus. Ich fragte nur ob es dann billiger sei, der rote Kopf der Frau sagte mir dann alles. 23 Krankenhausaufenthalte innerhalb von 2,5 Jahren reichen meiner Mutter mittlerweile. Einige davon hätten mit der Gewährung der Pflegestufe verhindert werden können! Jeder Arzt, jede Pflegekraft, jeder Sozialarbeiter fragt, warum meine Mutter keine Pflegestufe hat. Was läßt sich gegen solche offentlsichtlich falschen Angaben machen? Ich habe schon überlegt nächste Woche den nächsten Antrag zu stellen, und jedesmal wenn ein Ablehnung erfolgt, usw.

Grüße Simon

MDK, Widerspruch
Internet ohne Fristgabe gesperrt => Pflichtverletzung?

Mein Internetanbieter hat mir ohne Ankündigung das Internet gesperrt. Einen Tag später kam die Mahnung mit Angabe des §45k TKG - sie würden mir in 2 Wochen das Internet sperren, sofern ich nicht zahlen würde.

Dazu muss ich schreiben, dass ich nicht den vollen geforderten Betrag (dieser entspricht nicht den Vereinbarungen) gezahlt habe, sondern nur den vereinbarten Betrag. Ich habe fristgerecht einen Widerspruch geschrieben, auf den nicht angemessen reagiert wurde. Die Sachlage war also noch nicht endgültig geklärt. In dem vom Internetanbieter selbst angegebenen Paragraphen steht, das der Anbieter eine 2-wöchige Frist setzen muss, bevor er die Leistung einstellen darf.

Liege ich richtig, wenn ich meinem Internetanbieter den §280 BGB anführe und Schadensersatz verlange? Welchen Schadensersatz kann ich verlangen? Das Internet war für eine Woche gesperrt. Wegen dieser Sperrung sah ich mich gezwungen, die gesamten geforderten Leistungen zu bezahlen - inkl. Mahngebühren (trotz Widerspruch) und Internetsperrgebühren. Dieses Geld möchte ich natürlich wieder haben. Ich bin der Meinung, dass ich diese auch nicht zahlen muss.

Ich bin langsam am Rande der Verzweifelung, da auf Post nicht reagiert wird (ich warte seit über einem Monat auf Reaktion auf meinen letzten Brief) und man an der Hotline sonst was erzählt bekommt, was dann doch nicht gehalten wird.

Wir reagiere ich entsprechend um mein Geld und vor allem die Gerechtigkeit wiederzuerlangen?

Internet, Recht, Widerspruch
GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Deutscher Inkassodienst EOS Hamburg - Widerspruch oder ignorieren?

Hallo zusammen,

ich habe von diesem Inkassodienst ein Schreiben über eine Forderung bekommen, die rechtmäßig ist. Ich habe die Forderung allerdings nahezu parallel zum Schreiben des Inkassobüros und vollständig an den Gläubiger überwiesen - hier handelte es sich um eine Schlussrechnung Strom meines alten Wohnortes über EUR 90,00. Ich habe durch den Umzug viel Stress gehabt und war im neuen Job sehr häufig unterwegs und habe es einfach "verplant", die Rechnung zu begleichen. Nun fordert das Inkassounternehmen unverschämte (aber vermutlich auch berechtigte) 60,00 EUR zusätzlich zum bereits entrichteten Betrag ein. Da meine Zahlung an den Stromanbieter parallel lief, kann das Inkassounternehmen noch nicht wissen, dass die Forderung beglichen ist.

Frage: Was soll ich nun machen? Ich würde gern um die EUR 60,00 herumkommen - einfach aus Prinzip, weil die Art und Weise, wie das Inkassounternehmen einem schreibt, frech und anmaßend ist. Ich habe mir bis dato nie etwas zu schulden kommen lassen, und hier wird im ersten Brief mit "härteren Maßnahmen" und "Einträge in Auskunfteien" sowie "Gehaltspfändung" gedroht - sind die noch bei Trost?!

  • sollte ich gegen die Forderung Widerspruch einlegen und auf Klärung mit dem Auftraggeber verweisen, oder sollte ich einfach so tun, als ob ich keinen Brief bekommen hätte (den Geldeingang müsste der Stromanbieter gestern oder heute verzeichnet haben)
  • wie hoch sind die Chancen, dass ich den Geiern die EUR 60,00 nicht in den Hals werfen muss?

Gruß und danke!

EOS, Inkasso, Widerspruch
unterhaltsurkunde (titulier) verloren!

Hallo , folgende problematik mein freund mit dsem ich seit 4 monaten zusammenlebe hat ein kind aus erster ehe da ich schwanger bin und auch hier zu einem anderen arbeitsamt muss (durch den umzug ) musste ich dann erfahren das sie natürlich sein gehalt an meinen anspruch anrechnen autssccchhh !!! was ich natürlich auch verstehe !! wir haben eine miete von 329.99 & heizkosten 65 euro und der herr der arge hat nur 256.,60 berechnet unglaublich hab ein richtigen vollfosten erwischt :( laut auskunft der arge ist das auch nicht richtrig !! die andere sache ist halt das mein freund noch unterhalt von 257 euro monatlich zahlt was natürlich auch entfällt nun bleibt mit miete und unterhalt definitiv zu wenig und uns würde dann auch 260 euro zu stehen und ne krankenversicherung !!! haben kaum geld und muss jetzt noch krankenkasse zahlen , wie weiss ich auch nicht da er sagte für mich besteht kein anspruch !!

na klar habe ich ein wiederspruch eingelegt beim amt nun muss ich aber bald angeben das ich schwanger bin und muss damit sie den untzerhalt den er zahlt auch anrechnen eine sogennante unterhaltsurkunde (titulierung ) meines freundes abgeben ! damit sie wissen das er es zahlen muss !! mein partner hat sie nicht weil er tollerweise alle unterlagen dieser art (scheidungsurteil usw ) weggeschmissen hat :( woher bekommen wir eine weitere ausfertigung dieser unterhaltsurkunde ??? für das amt eine kopie reicht ja aber sowas sollte mann generell haben !!

für jede antwort ( auch ob ich recht habe mit dem amt ) wäre ich dankbar !! mfg

Unterhalt, ALG II, Jugendamt, Widerspruch, unterhaltstitel

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