Ein Gewerbeobjekt wird zwangsversteigert, die ehemaligen Eigentümer (keine Mietverhätnisse) zeigen sich unkooperativ und uneinsichtig und stellen den Antrag auf Vollstreckungsschutz nach §765a. Wie groß sind deren Chancen eine Vollstreckung erfolgreich bzw. langwierig abzuwenden, wenn in dem zugehörigen Haus (geduldet als Betriebsleiterwohnung) ihre minderjährigen Kinder wohnen? Als Nebengewerbe wird eine Hundezucht nebst Zwinger betrieben. Sollte man von einem solchen Objekt in einer Zwangsversteigerung besser die Finger lassen auch wenn es sich um eine Ausnahmegenehmigung des Wohnens aufgrund einer Betriebsleiterwohnung handelt?
§765a Vollstreckungsschutz- Wie stehen die Chancen als ehemaliger Eigentümer mit minderjährigen Kindern und Hundezucht nach einer Zwangsversteigerung?
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