Darf man bei einem Widerspruch bei Zeugnissen, unterschreiben?
Unzwar ist eine meiner Noten nicht gerechtfertigt, und ich wollte euch fragen ob ich dann kein Einspruch mehr legen kann weil, ich habe es Voll verpeilt und hab es unterschrieben weil unser Klassenlehrer es Mittwoch unterschrieben sehen wollte.
6 Antworten
Nein, ist Schwachsinn mit deiner Unterschrift nimmst du nur zur Kenntnis, dass du das Zeugnis gesehen hast. Ich habe mein Zeugnis damals nach mehr als 2 Monaten angefochten. Sie gaben mir im Sozialverhalten ein E, nachdem ich die Landesschulbehörde eingeschaltet habe und meine Direktorin plötzlich doch nett zu mir war und angeblich einen Fehler gemacht habe, machten sie aus dem E ein C. Lg machbar ist alles.
Die Unterschrift bedeutet nicht, dass du mit dem Zeugnis einverstanden bist, sondern dass du es erhalten hast.
Danke, du hast mir ein Stein vom Herzen genommen.
Besser wäre gewesen - mit dem Zusatzbemerkung "unter Vorbehalt". Was einem ein Einspruchsrecht in vielen Bereichen ermöglicht.
Beim Zeugnis gehe ich davon aus, dass die Unterschrift nicht besagt dass man es akzeptiert, sondern dass man es zu Kenntnis genommen hat.
Ferner glaube ich auch nicht dass ein Schulamt oder ein Rektor sich bei einer gewollten Überprüfung darauf hinaus reden würde, dass das Zeugnis unterschrieben wurde.
Ein Jahreszeugnis anzufechten ist jedoch recht schwierig, da es sich auf ein ganzes Jahr bezieht, während die Bewertung einer einzelnen Schulnote einfacher zu überprüfen ist.
Wende dich an den Rektor und wenn der nicht einlenken will dann erwähne, dass du dich dann ans Oberschulamt wenden müsstest. In den wenigsten Fällen wollen dies Rektoren.
Das du das Dokument unterschrieben hast ist vollkommend egal.
Laut Schulrecht kann die Note im Nachhinein immer geändert werden. In Bayern steht es so auch im Schulrecht drinnen, in den anderen Bundesländern weiß ich es nicht, aber da das Gesetzt auf Grundgesetzparagraphen aufbaut dürfte es dort wohl auch vorhanden sein...
Nicht anfechtbar sind dagegen beispielsweise
- einzelne Noten in einer Klassenarbeit
- Noten in Zwischen- und Endzeugnissen, die keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich ziehen (also zum Beispiel nicht versetzungsentscheidend sind).
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten-zeugnis/notengebung-schule.aspx
Du solltest Dich lieber anstrengen, damit das zweite Halbjahr besser wird.