Widerspruch Inkasso rechtens?

4 Antworten

der Widerspruch gegen eine Forderung eines Inkassobüros ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und auch nicht an eine Frist;

man soll Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen;

das Inkassobüro muss Dir dann beweisen, dass die Hauptforderung und die angesetzten Kosten berechtigt sind; nicht Du musst beweisen, dass die geforderten Einzelbeträge unberechtigt sind;

da du gar nicht auf ein Schreiben eines Inkassobüros antworten musst, kann es auch keine Fristversäumnis geben;

eine Frist ist erst zu beachten, wenn die Forderung gerichtlich z.B. mit einem Mahnbescheid geltend gemacht wird;

allerdings empfiehlt es sich, der Forderung nicht nur per email, sondern auch postalisch zu widersprechen;

Inkassos sind keine Behörden. Insofern ist es egal, ob du etwas per eMail oder Brief schickst.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Kunstsand 
Beitragsersteller
 21.09.2019, 17:49

Stimmt, es ist die rede eines Wiederspruches einer Behörde. Somit ist ein Wiederspruch nur Formgebunden wenn es sich um eine Behörde handelt. Aber das Inkasso ist keine Behörde.

mepeisen  21.09.2019, 18:04
@Kunstsand

Was denn nun? Ein Inkassobüro oder eine Behörde? Um was geht es hier? Also um was für eine Forderung?

Mach es per FAX ... dann hast auch einen Sendungsbericht als Nachweis wo drauf steht dass das FAX angekommen ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Ein Widerspruch ist Formgebunden.

  1. entweder in schriftlicher Form oder
  2. zur Niederschrift bei dem Inkassounternehmen. Da muss der Widersprechende selber vor Ort sein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

mepeisen  21.09.2019, 18:03

Nicht wirklich. Wie kommst du drauf? Es gibt keinerlei Formbestimmung bei einem normalen Inkassobüro.