Bewerbung als Verwaltungsfachangestellte HILFE!

Bewerbung als Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Kommunalverwaltung

Sehr geehrte Frau [....], mit großem Interesse bewerbe ich mich bei Ihnen und möchte mich Ihnen vorstellen.

Schon seit langem ist es mein Wunsch in einem öffentlichen Dienst tätig zu werden. Ich habe mich auch gerade deshalb für den Beruf als Verwaltungsfachangestellte in der Kommunalverwaltung entschieden, weil es mir große Freude macht, in Kontakt mit Menschen zu stehen und auch am Computer zu arbeiten.

Zurzeit besuche ich die Wirtschaftsschule an der Kaufmännischen Schule in [...] die ich voraussichtlich 2014 mit der mittleren Reife verlassen werde.

Durch meine Tätigkeit als Klassensprecherin übernehme ich oft Aufgaben, in denen Zuverlässigkeit gefragt werden. Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Freundlichkeit sind für mich selbstverständlich. In meiner Freizeit arbeite ich sehr gerne am Computer, beherrsche das System des 10-Fingerschreibens und bringe daher gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie dem Internet mit.

Kommunikations- und Kritikfähigkeit zählen zu meinen Stärken. Durch das Absolvieren eines Streitschlichtungskurses habe ich gelernt, wie ich auch in stressigen Situationen stets die Ruhe bewahre.

Ich hoffe, Ihr Interesse geweckt zu haben freue mich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: Lebenslauf Zeugnisse

Beruf, Bewerbung, Verwaltung
Bauantrag: 1. Anhörung nur Kleinigkeiten 2. Anhörung fast Ablehnung

Hallo zusammen,

hier mein Problem:

Habe in Niedersachsen einen Bauantrag gestellt (11.12.2012) und es kam vom Bauamt die 1. Anhörung (13.02.2013) in diesem waren zwei Punkte aufgezählt (1. Fassade und 2. Lärmschutzwand) dies haben wir mit dem Architekten erledigt und eingereicht.

Zwischenzeitlich hab ich mit dem Bauamt telefonisch Kontakt gehabt, da der Bescheid auf sich warten ließ! Telefonisch (3 mal zu unterschiedlichen Zeiten) wurde mir gesagt, dass die Gemeinde das Einvernehmen verweigert hat, jedoch dies vom Bauamt ersetzt wird.

Plötzlich am 01.07.2013 kam ein Schreiben vom Bauamt, worauf keine Anhörung steht, jedoch folgendes: Die Planung kann so nicht akzeptiert werden wegen 1. Gemeinde hat Einvernehmen (24.01.2013 hör ich schriftlich jetzt (01.07.2013)) verweigert, 2. Bautiefe ist auf einmal 35m (statt wie vor Bauantragstellung mit dem Bauamt besprochen 40m), 3. Zweizeiligkeit nicht gestattet (unmittelbare Umgebung auch zweizeilig!). B-Plan auf diesem Gebiet nicht vorhanden, jedoch der F-Plan (Flächennutzungsplan) .

Hier rauf war ich beim Bauamt, diese wollen entweder eine Umplanung oder eine Rücknahme des Bauantrags!

Was kann ich machen?

Kann das Bauamt neue Anforderungen oder Gründe nach der 1. Anhörung stellen?

Ist nicht zu viel Zeit zwischen den Anhörungen vergangen und damit stillschweigend dem Antrag zugestimmt worden?

Vielen Dank für die Antworten...

bauen, Recht, Bauamt, Baurecht, Verwaltung
Darf das Ordnungsamt "einfach so" Fotos von meiner Immobilie machen?

Ich habe zwei grössere Immobilien in einer Kreisstadt in Rheinland-Pfalz. Meine Mieterin hat mir gesagt, dass vor einigen Tagen ein Fahrzeug mit der Aufschrift Ordnungsamt die Strasse lang gefahren ist und aus dem Fahrzeug heraus Fotos von meinem Gelände und allen Gebäuden gemacht hat. Zwei Tage zuvor waren 2 1/2wöchige Bauarbeiten abgeschlossen worden. In dieser Zeit war vier mal der Zoll und zwei mal die BG Bau auf dem Gelände. Zu beanstanden gab es nichts. Nur meine Handwerker waren nach so vielen Kontrollen völlig verärgert.

Heute bin ich zum Ordnungsamt der Stadt gefahren und habe gefragt, warum sie Fotos gemacht haben. Der Beamte hat angegeben, dass sie regelmässig von allen Immobilien der Stadt (knapp 20.000 Einwohner) Fotos machen - insbesondere von Hausnummer (ob korrekt angebracht), Briefkasten und Klingel (ob korrekt beschriftet). Dieses Vorgehen wäre normal und üblich. Woanders wäre das auch so.

Ich finde das Vorgehen des Ordnungsamtes äusserst seltsam. Die Begründung, dass sie immer von allen Immobilien Fotos machen, scheint mir nicht glaubhaft.

Bin ich auf Grund der vielen anderen Unannehmlichkeiten zu sensibel, oder scheint diese Kreisstadt was gegen meine Baumassnahmen (neues Dach + PV-Anlage ist genehmigungsfrei) zu haben?

Darf das Ordnungsamt meine Immobilien ungefragt fotografieren und die Bilder archivieren oder nicht?

*

Ich weiss von einem Bekannten, dass er einmal ein Haus fotografiert hat und deshalb eine Vorladung zu Polizei bekommen hat; Strafanzeige wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Gilt das nur für Privatpersonen?

Foto, Recht, Stadt, Ordnungsamt, Verwaltung
Vorstellung von sich und Ausbildung in Englisch

Hi, habe bald eine mündliche Prüfung in Englisch in der wir uns am Anfang vorstellen sollen und unsere Ausbildung beschreiben sollen, habt ihr zu meinem Text Verbesserungsvorschläge?

Hello everybody. First of all I would like to introduce myself: My Name is xxx and I am 18 years old. I was born in xxx in 1993 and I live in xxx, that is near xxx. I have an older sister, her name is xxx and she is 21 years old. My hobbies are riding on horses and meeting my friends. At the moment I do an apprenticeship as a administrative professional salaried at the town xxx. Im at the first year of apprenticeship, which duration is 3 years. My tasks are very varied. In the course of my apprenticeship I go through all departments. For example, these are the regulatory office, building authority, tax office, registry office or head office. During my time in the individual departments, I visit the vocational school and courses once a year. My working hours are very varied, too. Twice a week I have at 12 o’clock end of work. Once a week only at 7pm. I have an 39 hour week. One of my tasks is writing a lot of letters to the citizien or business. Other big tasks are: - working out administrative provisions and decisions - implement decisions - records management - advice citizien - do organizational and administrative tasks - process operations in the budget and accounting process In my apprenticeship I was already in five departments. My colleagues are very friendly and solicitous to me.

Very important „book“ are the DVP’s. They contain all important legislations.

Englisch, Lernen, Prüfung, Noten, Verbesserung, Verwaltung, Vorstellen, mündlich, Verwaltungsfachangestellte
Jura -> Gehobener Polizeivollzugsdienst

Hallöle!

Ich studiere im Moment Jura im 3.Semester. Leider merke ich immer mehr, dass Jura direkt nicht das ist was ich wirklich will.. Nach dem Abitur wollte ich eigentlich den Gehobenen Polizeivollzugsdienst an der HWR Berlin studieren und dann zur Kripo, hab dann aber doch Jura gewählt. Nun bin ich stark am überlegen ob ich mich nicht für das Studium an der HWR bewerben sollte.. Vielleicht sollte ich erwähnen, dass mir bewusst ist, dass es auch bei dem Polizeistudium größtenteils juristisch abläuft.. ich wollte nur schon vor 2 Jahren unbedingt zur Kripo und bin im totalen psychischen Dilemma

Ich probiere mal meine Gedanken zusammen zu fassen:

Die Bewerbungsfrist an der HWR für das kommende Sommersemester habe ich verpasst. Das bedeutet, dass ich mich bis zum 15.07.12 nur für das Wintersemester 12/13 bewerben kann und zu diesem Zeitpunkt im 4. Semester Jura studieren würde. Sollte ich an der HWR angenommen werden, wäre ich, würde ich nicht wechseln, im 5. Semester Jura.

Mein erster Gedanke war: Zieh die 2 Semester noch durch, dann hast du wenigstens das 1. Examen (Wenn es denn klappt). Aber soweit ich recherchiert habe, bringt mir das Examen an sich für die Kripo keinen wirklichen Vorteil, da ich auch in den Höheren Dienst erst mit dem 2. Examen aufgenommen werden könnte.

Meine Fragen lautet nun: Kann man sich während des Studiums an einer Universität überhaupt für das Studium an der HWR bewerben bzw. an den Aufnahmetests teilnehmen? (Ich würde mich dann bei einer Zulassung natürlich rechtzeitig Exmatrikulieren)

Kann man sich irgendwelche Klausuren etc anrechnen lassen?

Hat irgendwer Erfahrungen mit einem Wechsel in die Selbe Richtung gemacht oder kann mir sogar Berichte/Erfahrungen zum gehobenen Dienst geben?

Ich bin für jede moralische Unterstützung oder hilfreiche Information dankbar!!

Studium, Berlin, Polizei, Aufnahme, Wechsel, Bericht, Jura, studieren, Verwaltung, Erfahrungen
Als Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung?

Hallo Ihr Lieben!

Tja, also ich hab meine Refa-Ausbildung mit 1,4-Abschlusszeugnis (und Prüfung mit - gut -) abgeschlossen, vorher schon mal bei ner größeren kommunalen Verwaltung mehrere Monate lang ein recht anspruchsvolles Praktikum gemacht, das mir ein "Sehr gut"-Beurteilungszeugnis und die Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft (war vorher in der gymn. Oberstufe) einbrachte, hab dann 5 Jahre lang Vollzeit in ner Anwaltskanzlei gearbeitet und würde aber gerne doch lieber als Verwaltungsangestellte arbeiten/leben.

Meine Frage ist, ob ich hierzu nochmals eine Ausbildung (als Verwaltungsfachangestellte) durchlaufen MUSS oder ob hier vielleicht eine Verwaltungsfachangestellte ist, die schon erlebt hat, dass auch Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung, also den öffentlichen Dienst aufgenommen wurden. Hab davon gehört, aber ich hätt gern noch ein paar "Erfahrungsberichte" von Verwaltungsfachangestellten, ob da manch einer wirklich Refas als Kollegen hatte/hat.

Ich hoffe ja, denn in der Refa-Ausbildung wurd ich bereits 3 Jahre lang durch BGB, SGB, ZPO etc. gejagt und was den Leistungsanspruch in der Refa-Ausbildung anbelangt...naja, die fast 10 Mitschüler, die - wie viele vorangegangene Jahrgänge - durch die Prüfung gerasselt sind, sprechen vielleicht für sich. (Und dann verdient man beim RA meist maximal 1600 EUR bei maximalem Einsatz, also über 40 Stunden mit 20 Tagen Urlaub, dauernd auf nutzlose Fortbildungen etc. und sicher sind die Kanzleijobs auch nicht mehr, weil inzwischen selbst viele Anwälte ums finanzielle Überleben kämpfen.

Lieber versuch ich notfalls noch VFA-Azubi zu werden, wobei meine Schulzeugnisse VOR der Refa-Ausbildung zumindest bzgl. Mathematik nicht gerade gut vorzeigbar sind :o(

Könnte mir bitte jemand vom Fach eine kleine Schätzung abgeben, welche Chancen Refas in der Verwaltung haben? Mit 1.500 bis 1.600 EUR brutto wär ich ja schon zufrieden als Gehalt.

Aber ich jammer euch jetz net weiter zu, sondern sag einfach mal Danke im Voraus und hoffe sehr auf Antwort, denn ich würd wirklich so verdammt gerne in der Verwaltung arbeiten, war schon früher lange Zeit mein Wunsch, in den Refa-Beruf kam ich eher durch Zufall und Irrtum bzgl. des Berufsbildes. (Bitte sagt nicht "Verwaltung ist doch langweilig", denn ich hatte in den letzten Jahren genug Stress, Überstunden und Existenzangst, dass es m. E. für meine kommenden 40 Jahre reicht)

Liebe Grüße nach draußen!

Karin

Öffentlicher Dienst, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sekretärin, Verwaltung, Kommunalverwaltung, Verwaltungsfachangestellte
WEG Sondernutzungsrecht

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Sachverhalt und brauch dazu mal Hilfe bzw. Rat:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht für jeden Eigentümer (10 Parteien) das Recht die Waschküche zu nutzen. Also ein Sondernutzungsrecht besteht nicht. Diesen Raum nutzen im Moment 5 Eigentümer, mehr Maschinen (Waschmaschine oder Trockner) passen da auch nicht mehr rein. Also wenn nun ein anderer Eigentümer ankommt und eine Maschine installieren möchte, ginge dies nicht. Dazu kommt noch, dass die elektrischen Leitungen neu verlegt werden müssen, da die jetzige Leitung nicht Sachgerecht ist. Angezapft wird direkt vom Zähler der Eigentümer auf der jeweiligen Etage. In der Eigentümerversammlung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

  1. Gemeinschaftsmaschinen anbringen -> wurde abgelehnt
  2. Elektrische Anschlüsse für alle 10 Parteien verlegen lassen -> abgelehnt aufgrund dessen, dass in die Waschküche keine 10 Maschinen reinpassen.
  3. Elektrische Anschlüsse für die 5 Eigentümer, die auch den Raum nutzen. -> einstimmig akzeptiert

Allerdings mussten wir auch folgendes bedenken:

Was ist, wenn nun z.B. nach einem Jahr, einem Monat etc. ein Eigentümer ankommt und auch eine Maschine in den Raum stellen möchte? Ein Recht auf Nutzung besteht ja auch. Um solches zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, dass die Nicht-Nutzer Ihre Rechte zur Gemeinschaftsnutzung aufgeben und den jetzigen Nutzern übertragen, also quasi den aktuellen Nutzern ein Sondernutzungsrecht zu übertragen. Dies wurde in der Versammlung so beschlossen. Doch zwei Eigentümer, die an dem Tag nicht anwesend waren (von denen aber einer mit Vollmacht vertreten wurde) sind damit nicht einverstanden und legen Widerspruch ein, da man kein Sondernutzungsrecht einfach in der Versammlung beschließen kann.

Meine Fragen:

1) Kann in einer Versammlung ein solches Sondernutzungsrecht für immer mit Stimmenmehrheit vereinbart werden?

2) Falls nein, was passiert, wenn jetzt ein Eigentümer auch seine Maschine in die Waschküche stellen möchte?

3) Nach welchen Kriterien werden diese beschränkten Plätze vergeben?

4) Wie kann man so ein Problem lösen?

Könnt Ihr mir evtl. auch mit Auszügen aus dem Wohnungseigentumsgesetz helfen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Wohnung, wohnen, Recht, Gesetz, Hausverwaltung, Verwaltung, Weg, Wohnungseigentum
Bewerbung für ein Duales Studium (Öffentliche Verwaltung)

Hallo liebe gutefrage-Mitglieder,

paar Infos vorweg: Ich bin 21 Jahre alt. Mache seit September 2011 die Fachhochschulreife. Habe von September 2008 bis August 2011 eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht (es war eine überbetriebliche Ausbildung mit 3 Praktika). Jetzt möchte ich mich für das o.g. Studium bewerben und habe jetzt mein Bewerbungsschreiben fertig gestellt und möchte jetzt eure Meinungen und ggf. Verbesserungsvorschläge erhalten. Ich bedanke mich schon mal im voraus.

Bewerbung für das duale Studium zum Bachelor of Laws für das Einstellungsjahr 2012

Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,

am 03. September 2011 besuchte ich Ihre Infoveranstaltung und informierte mich ausgiebig über das duale Studium Bachelor of Laws. Da Ihre Anforderungen meinem Können und meiner Leistungsfähigkeit entsprechen, bewerbe ich mich um einen entsprechenden Studiumplatz.

Derzeit besuche ich die Fachoberschule Wirtschaft, in xxx, die ich voraussichtlich im Juli 2012 erfolgreich beenden werde.

Am 08. August 2011 beendete ich erfolgreich meine Ausbildung zur Bürokauffrau bei xxx, in xxx.

Während meiner Praktika bemerkte ich schnell das mein Interesse an Verwaltungsaufgaben größer und stärker ist und das der Umgang mit dem Gesetz sehr interessant und vielseitig ist.

Besonders interessiert mich die Kombination aus anspruchsvollem Studium und praxisorientierten Ausbildung.

Ich freue mich sehr, Sie von meinen Fähigkeiten und meine Motivation zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Bewerbung, Verwaltung, öffentlich, Dual
Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung
Wespen im Gebälk - leider kein rankommen

Hallo,

seit heute kann ich meinen Balkon nicht mehr nutzen und somit auch nicht mehr lüften (einzige Möglichkeit!), da zwischen 2 Balkonen zwischen Hauswand und Dachstuhl (Holzbalken) ein kleines Löchlein von der gemeinen Wespe entdeckt und wohl als Heimat für gut befunden wurde. Es handelt sich hierbei nicht um nützliche Bienen, Hummeln oder Hornissen, die sind mir weitreichend bekannt und werden von mir gerne gepäppelt mit schönen nährreichen Blumen. Nein, es ist die ganz gewöhnliche Wespe, die sich auch sehr gerne bei Bäcker und Konditoren den Fruchtkuchen schmecken lassen. 

Nun bin ich aber leider hochgradig allergisch auf Wespenstiche (schwere Asthmatikerin) und habe auch einen kleinen älteren Hund, der gerne mal nach Wespen schnappt (läßt er sich leider nicht ausreden), darum hier meine Frage, wer oder wie lassen sich die Wespen fernhalten von meinem Balkon? Heute Vormittag habe ich mich schon in meiner Not mit Haarspray bewaffnet - es stank fürchterlich und es geht langsam zu Neige... :-)) Und wirklich helfen tut es vll. bei der einen Wespe, aber was mache ich mit den anderen? Leider kommt man an das Nest nicht ran, so dass man es umsiedeln kann. Was bleibt? Und wer zahlt? Wir haben einen sehr faulen Verwalter, gibt es einen Paragraphen wonach man ihn rankriegen kann, tätig zu werden?

Herzlichen Dank für konstruktive Antworten!

Haus, allergiker, Balkon, Schädlingsbekämpfung, Verwaltung, Wespen
Wie entlockt man einer griesgrämigen Sekretärin ein Lächeln bzw. freundliche Worte?

Liebe Community,

freundliches Miteinander schätze ich sehr, da es jedem Menschen das Leben erleichtert. Natürlich kann man nicht täglich bester Laune sein, aber man kann gewisse Regeln beachten, um einen passenden Umgangston zu wahren. Deshalb bin auch ich darum bemüht, Höflichkeit und Freundlichkeit zu verbreiten - nicht auf eine übertriebene, sondern auf eine angemessene Art und Weise.

Was aber soll man unternehmen, wenn Mitmenschen sich dem nicht anschließen? Speziell denke ich an ein Sekretariat, in das man nur gezwungenermaßen geht und das man schnellstmöglich wieder verlässt.

Grund: Die Sekretärin ist nur selten anwesend, und wenn sie anwesend ist, ist sie leicht reizbar. Auf ein freundliches Lächeln wird nicht erwidert, ein fröhliches "Guten Tag" wird mit einem fragenden Blick abgestraft, wieso man denn überhaupt aufkreuze. Ein bisschen trifft Bild 1 auf die Sekretärin zu, aber das kann man nicht als vollständige Ausrede gelten lassen. Außerdem ist dieses Verhalten keine Eintagsfliege wie z.B. bei dem Baby auf Bild 2.

Wir Studenten wissen nicht recht weiter, daher die Frage:

Wie schaffen wir es, den (gefühls)kältesten Ort der Uni in ein herzerwärmendes Fleckchen Paradies zu machen?

Die Frage richtet sich besonders an Sekretärinnen, aber sicherlich haben auch andere User Lösungen parat. Vielen Dank für alle guten Ratschläge! =)

LG Draschomat

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Schule, Menschen, Höflichkeit, Respekt, Schulwesen, Sekretariat, Universität, Verwaltung

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