Wie ist "Gebäudefluchtlinie" definiert
Bei der Berechnung von Gebühren für Abwasser etc. werden Terrassen, Balkone etc. nicht in den Geschossflächen berücksichtigt, wenn sie die Gebäudefluchtlinie überragen. Ich habe aber nirgends, insbesondere nicht bei Google, gefunden wir dieser Begriff definiert ist. Zählen die Außenwände oder die Projektion des Daches oder was sonst?
2 Antworten
hier ist die baufluchtlinie laut bebauungsplan gemeint -- gehe zum bauamt und lass dir den bebauungsplan für dein grundstück aushändigen, da sind die baufluchtlinien eingezeichnet
Vielen Dank! Ich glaube aber, dass die Baufluchtlinie nur die Grenzen für die Bebauung angibt. Bei den Gebühren kommt es aber auf die tatsächlichen Flächen des Hauses an; die Maße des Hauses dürfen zwar nicht die Baufluchtlinie überschreiten, können aber kleiner sein.
Hier ist die Antwort des Landratsamtes Augsburg auf meine Farge:
'Für die Gebäudefluchtlinie gibt es in den Gesetzen keine Definition. In der Rechtsprechung wurde der Begriff durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wie folgt erklärt:
"Als Gebäudefluchtlinie ist die Front des Gebäudes zu verstehen, die ungeachtet darüber hinausragender Balkone durch die Außenkante der Hauswand, nicht aber durch die Endpunkte etwaiger vorstehender Sicht und Schutzmauern gebildet wird auch wenn diese sich im Bereich eines überstehendes Daches befinden. Entscheidend ist, was sich nach dem allgemeinen Erscheinungsbild als Außenkante der Hauswand darstellt“ (vgl. BayVGH vom 8.6.1984, Nr. 23 B 81 A.659, und vom 11.11.1988, Nr. 23 B 87.03110).'