Vertertungsvollmacht mit Weisung an die Verwalterin zur WEG-Eigentümerversammlung
N'Abend zusammen. Ich habe eine Vertretungsvollmacht mit Abstimmungsanweisungen an die Verwalterin gemailt, da ich an der Eigentümerversammlung selbst nicht teilnehmen kann. Die Verwalterin lehnte die Vollmacht mit folgender Begründung ab: Mit den Weisungen in Ihrer Vertretungsvollmacht sind wir als Vollmachtsnehmer nicht einverstanden, so dass wir um Verständnis bitten, dass wir die Vollmacht nicht annehmen.
Darf eine Verwalterin das?
eigentuemerversammlung,
Eigentumswohnung,
Verwaltung,
Wegerecht