Ich habe vor 8 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde mir die Wohnung links oben in der XY- Str. 100 mit der Nr. 7 verkauft. Später kam der Verwalter auf mich zu und meinte nur, nee sie haben die Nr. 8, aber der kleine Dreher ist unerheblich. Ich bezahlte immer alle Abgaben für WG8 und keiner stellte es in Frage. Nun haben wir einen neuen Hausverwalter und der stellte fest, dass ich lt . Kaufvertrag die WG7 besäße und die Käuferin nebenan meine WG mit der Nr. 8. (qm-Zahl gemäß Teilungserklärung sind gleich). Seinerzeit lag der Kaufvertrag vor Unterzeichnung zur Prüfung beim alten Verwalter und seinem Notar und wurde durchgenickt. Nun würde ich in absehbarer Zeit gerne die Wohnung verkaufen, da sagt nun der neue Verwalter "nee, nee, Sie müssen erst die Eigentumsfrage klären." Wir beiden Käuferinnen müssten uns gegenseitig die Wohnungen überschreiben und es würden nochmals Grunderwerbssteuer, Gerichtskosten etc. anfallen.
Im Grundbuch bin ich nur mit Namen, nicht mit der Wohnungsnummer eingetragen. Ist es nun nur ein Zahlendreher oder muss eine Überschreibung vorgenommen werden? Welcher Hahn kräht danach, wenn ich die WG ohne Änderung verkaufe? Den alten Kaufvertrag bekommt der neue Käufer ja überhaupt nicht zu Gesicht.
Gibt es in diesem Forum vll. WEG-Anwälte, die mir hier fundiert raten können?