Bewerbung für ein Duales Studium (Öffentliche Verwaltung)
Hallo liebe gutefrage-Mitglieder,
paar Infos vorweg: Ich bin 21 Jahre alt. Mache seit September 2011 die Fachhochschulreife. Habe von September 2008 bis August 2011 eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht (es war eine überbetriebliche Ausbildung mit 3 Praktika). Jetzt möchte ich mich für das o.g. Studium bewerben und habe jetzt mein Bewerbungsschreiben fertig gestellt und möchte jetzt eure Meinungen und ggf. Verbesserungsvorschläge erhalten. Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Bewerbung für das duale Studium zum Bachelor of Laws für das Einstellungsjahr 2012
Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
am 03. September 2011 besuchte ich Ihre Infoveranstaltung und informierte mich ausgiebig über das duale Studium Bachelor of Laws. Da Ihre Anforderungen meinem Können und meiner Leistungsfähigkeit entsprechen, bewerbe ich mich um einen entsprechenden Studiumplatz.
Derzeit besuche ich die Fachoberschule Wirtschaft, in xxx, die ich voraussichtlich im Juli 2012 erfolgreich beenden werde.
Am 08. August 2011 beendete ich erfolgreich meine Ausbildung zur Bürokauffrau bei xxx, in xxx.
Während meiner Praktika bemerkte ich schnell das mein Interesse an Verwaltungsaufgaben größer und stärker ist und das der Umgang mit dem Gesetz sehr interessant und vielseitig ist.
Besonders interessiert mich die Kombination aus anspruchsvollem Studium und praxisorientierten Ausbildung.
Ich freue mich sehr, Sie von meinen Fähigkeiten und meine Motivation zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ich habe zwar vor vielen Jahren meine Ausbildung in der Finanzverwaltung gemacht, aber damals verstand man unter "Dualem Studium" einen mehrmaligen Wechsel zwischen praxixorientierter Ausbildung (im Finanzamt) und theoretischem Studium (Fachhochschule dür Finanzen). Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gab es dann den Titel Diplom- Finanzwirt (FH). Diesen Grad gibt es meines Wissens noch Heute. Sollte es jetzt tatsächlich in der Allgemeinen Verwaltung anders sein?
Nö, aber Bologna lässt Grüßen. Das tolle daran ist, dass Du die Ausbildung bestehen kannst, aber am Ende ohne Bachelor dastehst, denn das Steuerbeamtenausbildungsgesetz und die Bachelorordnung stehen nebeneinander.
Zum Beispiel die Laufbahnprüfung. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Schnitt der Prüfung besser als fünf Punkte ist und maximal zwei Fächer unter fünf Punkten liegen.
Jede Prüfung für sich ist allerdings eine Modulprüfung für den Bachelor, und damit man am Ende den Titel erhält, müssen alle Modulprüfungen bestanden werden.
(Alles nur für BaWü geltend).
Sehr sparsam ehrlich gesagt.
am 03. September 2011 besuchte ich Ihre Infoveranstaltung und informierte mich ausgiebig über das duale Studium Bachelor of Laws. Da Ihre Anforderungen meinem Können und meiner Leistungsfähigkeit entsprechen, bewerbe ich mich um einen entsprechenden Studiumplatz.
Das kann auch alles weg.
also ganz ehrlich: An dem Schreiben reißt mich nichts, aber auch gar nichts vom Hocker.
In BaWü ist es immer noch so, dass Du Dich für die Finanzverwaltung bei der zuständigen OFD bewirbst und im Studium wechselst Du weiterhin zwischen Ausbildungsfinanzamt und Hochschule, anschließend gibt es den Bachelor of Laws.
Die allgemeine Finanzverwaltung bewirbt sich meines Wissens auch bei der OFD und wechselt zwischen der Hochschule und anderen Landesoberbehörden der Finanzverwaltung, aber nicht zur Steuerverwaltung. Abschluss ist der Bachelor of Arts.
Die Innenverwaltung bewirbst sich direkt bei der Hochschule. Die Ausbildungsvergütung zahlt das zuständige Regierungspräsidium, bzw. das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Eine Stelle für die Praxisphase muss sich aber jeder jedes Mal neu suchen (RP, Stadt, Gemeinde oder sonstwas). Abschluss ist dann auch der Bachelor of Arts.
Mich wundert es etwas, dass dieses Studium in der öffentlichen Verwaltung mit dem Bachelor of Laws abschließt. In BaWü bekommen den meines Wissens nur die Studenten der Steuerverwaltung. Selbst die Polizeikommissare sind "nur" Bachelor of Arts.