Guten Morgen,
ich hätte da mal eine Frage.
Ich mache derzeit meine Ausbildung bei einer Stadtverwaltung als Verwaltungsfachangestellter, (Tarifvertrag: TVöD).
die schriftliche Prüfung ist bereits geschrieben, Ergebnis noch nicht bekannt, Ich habe eine Stelle welche ich entweder ab dem voraussichtlich 11.07 oder 12.07.24 antreten werde.
-Jetzt zu meiner Frage, es ist etwas kompliziert aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
-Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 T pro Jahr.
-Dieses Jahr habe ich bereits 9 Tage genommen, es verbleiben 21 Tage.
-Meine Ausbildungsleitung will das ich bis zum 11.07 oder 12.07, 8 Tage meines Urlaubes nehme.
-Somit würden 13 Tage verbleiben und das würde von der Rechnung auch aufgehen -30:12=2,5 x 5 Monate Arbeitszeit(Aug-Dez) = 13 Tage Anspruch ab dem 11 oder 12.07.
Jetzt zu meiner Frage, muss ich die 8 Tage wirklich nehmen, kann ich diese wirklich nicht vom Auszubildenden Verhältnis ins Angestelltenverhältnis mitnehmen? (Sonderregelung?)
Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären, kann man verlangen, dass ich die 8 Tage Urlaub nehmen muss? Und gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass ich den Urlaub übernehmen kann, vielleicht kennt jemand von euch eine Grundlage oder ein Gesetz, Sonderregelung etc.