WEG Sondernutzungsrecht

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Sachverhalt und brauch dazu mal Hilfe bzw. Rat:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht für jeden Eigentümer (10 Parteien) das Recht die Waschküche zu nutzen. Also ein Sondernutzungsrecht besteht nicht. Diesen Raum nutzen im Moment 5 Eigentümer, mehr Maschinen (Waschmaschine oder Trockner) passen da auch nicht mehr rein. Also wenn nun ein anderer Eigentümer ankommt und eine Maschine installieren möchte, ginge dies nicht. Dazu kommt noch, dass die elektrischen Leitungen neu verlegt werden müssen, da die jetzige Leitung nicht Sachgerecht ist. Angezapft wird direkt vom Zähler der Eigentümer auf der jeweiligen Etage. In der Eigentümerversammlung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

  1. Gemeinschaftsmaschinen anbringen -> wurde abgelehnt
  2. Elektrische Anschlüsse für alle 10 Parteien verlegen lassen -> abgelehnt aufgrund dessen, dass in die Waschküche keine 10 Maschinen reinpassen.
  3. Elektrische Anschlüsse für die 5 Eigentümer, die auch den Raum nutzen. -> einstimmig akzeptiert

Allerdings mussten wir auch folgendes bedenken:

Was ist, wenn nun z.B. nach einem Jahr, einem Monat etc. ein Eigentümer ankommt und auch eine Maschine in den Raum stellen möchte? Ein Recht auf Nutzung besteht ja auch. Um solches zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, dass die Nicht-Nutzer Ihre Rechte zur Gemeinschaftsnutzung aufgeben und den jetzigen Nutzern übertragen, also quasi den aktuellen Nutzern ein Sondernutzungsrecht zu übertragen. Dies wurde in der Versammlung so beschlossen. Doch zwei Eigentümer, die an dem Tag nicht anwesend waren (von denen aber einer mit Vollmacht vertreten wurde) sind damit nicht einverstanden und legen Widerspruch ein, da man kein Sondernutzungsrecht einfach in der Versammlung beschließen kann.

Meine Fragen:

1) Kann in einer Versammlung ein solches Sondernutzungsrecht für immer mit Stimmenmehrheit vereinbart werden?

2) Falls nein, was passiert, wenn jetzt ein Eigentümer auch seine Maschine in die Waschküche stellen möchte?

3) Nach welchen Kriterien werden diese beschränkten Plätze vergeben?

4) Wie kann man so ein Problem lösen?

Könnt Ihr mir evtl. auch mit Auszügen aus dem Wohnungseigentumsgesetz helfen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Wohnung, wohnen, Recht, Gesetz, Hausverwaltung, Verwaltung, Weg, Wohnungseigentum
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