Bei der Berechnung von Gebühren für Abwasser etc. werden Terrassen, Balkone etc. nicht in den Geschossflächen berücksichtigt, wenn sie die Gebäudefluchtlinie überragen. Ich habe aber nirgends, insbesondere nicht bei Google, gefunden wir dieser Begriff definiert ist. Zählen die Außenwände oder die Projektion des Daches oder was sonst?