Habe gerde Post von meinem Mieter bekommen, der mich darauf hinweist, daß der Kühlschrank seinen Dienst nach 20 Jahren nicht mehr macht. Er fragt mich wie es hier weitergeht. Ich habe in dem Mietvertrag nachgesehen und folgenden Auszug gefunden: Zur Benutzung als Wohnung werden vermietet, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Flur, Duschbad, Kelleraum, etc". Hier wird aber nicht explizit die Einbauküche erwähnt.

In meinem Kaufvertrag steht: "Mitverkauft sind: Kücheneinrichtung, bestehend aus Ober- und Unterschrank, Herd,Spüle,Kühlschrank." Ich habe die Wohnung 2013 gekauft. Der Mieter wohnt dort seit 2008. Für mich stellt sich die Frage, ob ich als Vermieter zur Zahlung verpflichtet bin und wenn ja warum.

Vielen Dank im Vorauss für die Hilfe.