Hallo,

ich wohne seit 1.8. in einer Dachgeschosswohnung, in der man das einzige "normale" Fenster nicht öffnen kann. Warum weiß ich nicht, aber man kann den Hebel nicht bewegen. Dass das Fenster nicht zu öffnen ist, hat uns der Vermieter erst bei der Schlüsselübergabe gesagt, da bestand der Mietvertrag schon fast 3 Wochen. Es ist auch bzgl. des Fensters nichts im Mietvertrag festgehalten. Muss er es nicht reparieren lassen? Zumal es das einzige Fenster ist, das kein Dachfenster ist, und man ohne dieses nie richtig durchlüften kann? Ich finde es eine Frechheit vom Vermieter, jeden Monat pünktlich die Miete zu kassieren und sich nicht um sowas zu kümmern. Sonnenschutz ist auch nicht vorhanden...und das im Dachgeschoss! Juhu...

Ich hoffe ihr könnt mir sagen, wie die rechtliche Lage ist, damit ich ihm endlich mal ein wenig Druck machen kann. Ist er dazu verpflichtet? Wenn ja, er es aber nicht richten lässt, darf ich dann einen Fernstermonteur kommen lassen und dem Vermieter die Rechnung schicken lassen?

Danke für eure Antworten.