Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung
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