Der Fall:

  • Vermieter führt Wohnungsabnahme durch und stellt Mängel fest (streichen etc)
  • Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Mängelliste
  • Vermieter gibt Mieter 1 Woche Zeit zur Mängelbeseitigung
  • Mieter beseitigen alle Mängel auf der Liste
  • Vermieter zahlt 2 Wochen später Kaution in voller Höhe zurück

Offensichtlich war der Vermieter also zufrieden mit der Beseitigung der Mängel. Jetzt steht noch die Nebenkostenabrechnung für über 1 Jahr an. Erwartet wird eine Rückerstattung im dreistelligen Bereich. Auf Nachfrage, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann, erwiedert der Vermieter, dass (von den Nachmietern) noch weitere Mängel gefunden wurden (z.B. Backofenschmutz, Abluftsystem erneuern, Garten ungepflegt). Diese Dinge will der Vermieter nun durch Fachfirmen beseitigen lassen und mir die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung schlagen.

Nun meine Frage: Darf er das wirklich? Die Wohnung wurde meiner Meinung nach abgenommen, da die Kaution in voller Höhe erstattet wurde. Bin ich wirklich noch für Mängel veranwortlich, die in der Zeit nach Beendigung des Mietvertrages gefunden werden? Außerdem sei gesagt, dass die Nachmieter erst 2 Monate nach unserem Auszug die Wohnung und den Garten sahen, wie soll nach so langer Stehzeit ein Garten noch top gepflegt aussehen?

Wenn jemand eine Antwort weiß, bitte auch mit Verweis auf geltendes Recht, Urteile o.Ä., damit ich etwas in der Hand gegen den Vermieter habe.

Danke schonmal für die Hilfe im Voraus.