Hallo,

wir werden demnächst aus unserer Wohnung ausziehen und wollen diese vermieten. Zu dieser Wohnung gehört ein separater Raum im Keller: dieser ist gefliest, mit einem Heizkörper ausgestattet, 3 Lichtschächten mit Kellerfenstern und durch ein Schließsystem mit der Wohnung 'gekoppelt'. Die Strom- und Heizkosten laufen auch auf die Wohnung. Diesen haben wir als Arbeitszimmer genutzt. Alle weiteren Räume des Kellers sind als Gemeinschaftsräume ausgelegt und werden nicht dazu gerechnet. Können wir für diesen Raum Miete verlangen - der Raum hat ca. 25 - 30 qm Fläche. Vielen Dank für eure Hilfe