Guten Abend,

Folgender Hintergrund zu meiner anschließenden Frage: Unsere Doppelgarage wird von zwei Parteien im Haus gemietet (Im Mietvertrag enthalten). Da die Garage sehr eng ist, passen gerade einmal zwei PKW Spiegel an Spiegel geparkt hinein.

Seit ca. einem 3/4 Jahr ist allerdings das Tor defekt. Es lässt sich nur noch mit sehr starken Aufwand öffnen und zudem ist der äußere Griff abgebrochen. Wir wurden immer und immer wieder wegen "der Unfähigkeit der Handwerker heutzutage vertröstet". Heute erfuhr ich, dass die Schwester des Vermieters mit einem Bekannten (also nicht einmal eine offizielle Firma) in der Garage war um eine Reparatur vorzunehmen (mit einem Ersatzschlüssel).

Das Ende vom Lied ist nun, dass das Garagentor gar nicht mehr zu öffnen ist und besagte Personen morgen früh wieder kommen möchten. Allerdings ist bei beiden Parteien zu dieser Zeit keiner im Haus. Unser Vermieter wurde heute Abend von mir informiert (Anrufbeantworter), dass ohne einer der Vermieter niemand in der Garage etwas zu suchen hat und er sich bitte darum kümmern soll.

Darf die Schwester des Vermieters mit ihrem Bekannten ohne das Einverständnis der Parteien mit einem Zweitschlüssel für Reparaturen in die Garage? Und falls besagte Personen doch ohne das Einverständnis die Garage betreten und während dessen durch die Reparaturarbeiten eine Beschädigung an einem der PKW zustande kommt, welche Rechte und Möglichkeiten habe ich hier die Kosten der Werkstatt wieder zu bekommen? Zeugen hätte ich in diesem Fall ja leider nicht.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe bei diesem Thema

Grüße

S. Sommer