Hallo, ich wohne seit Mai in meiner neuen Wohnung. Im Badezimmer in der Dusche wie das Wasser durch einen Durchlauferhitzer erwärmt. Beim Waschbecken habe ich nur kaltes Wasser ( was nicht schlimm ist)ich müsste mir so ein untertischgerät hole um dort warm Wasser zu bekommen.
Jetzt würde mir von Bekannten gesagt das es eigentlich Pflicht sein muss ,das man dort warmes Wasser hat.
Stimmt das? Ist der Vermieter dazu verpflichtet im Waschbecken warmes Wasser bereitzustellen ?
Schöne Grüße