Guten Tag, mal angenommen ein Mieter beschwert sich schriftlich bei seinem Vermieter über den Lärm der Nachbarn. Daraufhin bekommt er eine Email mit der Mitteilung das Maßnahmen stattgefunden hättenn. Allerdings verweigert der Vermieter dem Mieter genauere Auskunft, was unternommen worden ist und beruft sich dabei auf das Datenschutzgesetz.

Wäre das Legitim? Hat den der Mieter nicht ein Recht darauf zu erfahren, ob überhaupt etwas und was mit seiner Bescherde passiert ist? Und was hätte die Sache mit Datenschutz zu tun?

Wenn etwiger Mieter nun das Gefühl hätte, seine Beschwerde wäre nicht ernstgenommen worden, was könnte er tun?

Vielen Dank falls jemand eine Antwort darauf weiß